Bundesrat prüft nationale Georegister für eine digitale Schweiz

Bern, 10.06.2022 - Der Bundesrat will vorhandene amtliche Geodaten einheitlich bereitstellen, so dass sich digitale Prozesse, eGovernment-Anwendungen und weitere Angebote einer digitalen Gesellschaft darauf abstützen können. Dafür schlägt er die Schaffung von nationalen Registern raumbezogener Daten, sogenannten Georegistern, vor. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 das VBS mit der Ausarbeitung der rechtlichen Grundlagen beauftragt.

Eine digitale Gesellschaft braucht zwingend digitale raumbezogene Daten. Heute werden amtliche Geoinformationen auf allen Verwaltungsebenen produziert. Damit diese Geodaten in digitalen Prozessen auf nationaler und auch internationaler Ebene genutzt werden können, will der Bundesrat Georegister schaffen. Ein Georegister ist ein verlässliches und behördenverbindliches Informationssystem in Form eines Zugangsdienstes zu bestehenden Geobasisdatensätzen oder Teilen von Geobasisdatensätzen nach Bundesrecht. Diese Datensätze müssen bestimmten Anforderungen genügen, die in Bezug auf Zugänglichkeit und Verfügbarkeit sowie in Bezug auf Qualität und technische Funktionen verbindlich geregelt sind.

Einfacher und zentraler Zugang bringt bessere Nutzung

Die für das staatliche Handeln zentralen Georegister sollen so aufbereitet werden, dass sie jederzeit aktuell, homogen, verbindlich, interessensneutral, amtlich, eindeutig und zeitlich definiert sind. Sie müssen in einer leicht verständlichen, benutzerfreundlichen und nachhaltigen Form über einen zentralen Zugangspunkt verfügbar sein. Ein Georegister wird keine neue Datensammlung sein, sondern ein Dienst für den Zugriff auf bestimmte, genau definierte Geobasisdatensätze oder Teile davon.

Das Konzept der Georegister entspricht in Bezug auf die Geoinformation den verschiedenen nationalen und internationalen digitalen Strategien und basiert auf der am 11. Dezember 2020 vom Bundesrat verabschiedeten «Strategie Geoinformation Schweiz». Für die in der Strategie geforderte Verknüpfung der Geodaten sind Georegister ein wichtiges Instrument und eine zentrale Informationsquelle. Sie sollen deshalb auf allen drei institutionellen Ebenen eingerichtet werden und zentral abrufbar sein. Dadurch können sie einfach mit anderen Verwaltungsregistern verknüpft werden und unterstützen die Behörden darin, ihre gesetzlichen Aufgaben wirksam zu erfüllen.

Auftrag für die Ausarbeitung der rechtlichen Grundlagen

Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, bis Dezember 2025 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen, mit der die rechtlichen Grundlagen für die Einführung von Georegistern geschaffen werden. Für die Koordination und Umsetzung der Arbeiten ist das Bundesamt für Landestopografie swisstopo zuständig.


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