Die Schweiz nimmt an der ausserordentlichen Konferenz der Aarhus-Konvention teil

Bern, 10.06.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 das Mandat der Schweizer Delegation für das dritte ausserordentliche Vertragsparteientreffen der Aarhus-Konvention verabschiedet. Die Konferenz findet vom 23. bis 24. Juni 2022 in Genf statt.

Die Aarhus-Konvention sichert den möglichst freien Zugang zu Umweltinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die Schweiz ist seit 2014 Vertragspartei. Vom 23. bis 24. Juni 2022 findet in Genf die ausserordentliche Vertragsparteienkonferenz dieses Abkommens statt.

Inhalt des Treffens sind insbesondere Massnahmen zur effizienten Umsetzung der Bestimmungen der Aarhus-Konvention. Unter anderem sollen die Vertragsparteienvertreterinnen und -vertreter einen Sonderberichterstatter bestimmen. Er soll Anlaufstelle sein für Personen, die verfolgt werden, weil sie ihre Rechte aus der Konvention wahrnehmen wollen. Die Schweiz unterstützt die Einsetzung eines Sonderberichterstatters und setzt sich dafür ein, dass die Prinzipien der Konvention gefördert werden.


Adresse für Rückfragen

Martine Rohn-Brossard, Leiterin der Schweizer Delegation, stellvertretende Chefin der Abteilung Internationales, BAFU, Tel. +41 79 820 06 01



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-89200.html