Bundesrat beschliesst für systemrelevante Banken Änderungen der Liquiditätsverordnung

Bern, 03.06.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 Änderungen der Liquiditätsverordnung verabschiedet. Die Revision soll sicherstellen, dass systemrelevante Banken ausreichend Liquidität halten, um Liquiditätsschocks zu absorbieren und den Bedarf für eine Sanierung oder Liquidation zu decken. Eine hohe Liquiditätsausstattung ist auch eine zentrale Voraussetzung für die vom Bundesrat beabsichtigte Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung («Public Liquidity Backstop»). Die Änderung der Liquiditätsverordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

Ereignisse wie die globale Finanzkrise 2007-2009 und die Covid-19-Pandemie haben gezeigt, wie bedeutend die Liquidität für die Stabilität einer systemrelevanten Bank und für die Volkswirtschaft ist. Ein Ausfall einer systemrelevanten Bank kann erhebliche Verwerfungen im Finanzsystem verursachen. Die bisherigen Anforderungen der Liquiditätsverordnung führten nicht dazu, dass systemrelevante Banken eine angemessene, durchgehend höhere Liquidität hielten. Die Anforderungen wurden daher grundlegend überarbeitet und erhöht.

Das neue Regulierungskonzept für systemrelevante Banken umfasst Grund- und Zusatzanforderungen. Die Grundanforderungen decken gewisse Risiken ab, die in den für alle Banken geltenden Bestimmungen zu wenig berücksichtigt sind. Beispielsweise müssen systemrelevante Banken künftig für eine 90 (statt 30) Tage dauernde Liquiditätskrise gewappnet sein. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) kann zusätzlich institutsspezifische Zuschläge erheben.

Zur Erfüllung der erhöhten Anforderungen können auch Massnahmen wie der Verkauf marktgängiger Wertpapiere, mit denen eine Bank während einer Krise Liquidität beschaffen kann, bis zu einer Obergrenze angerechnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch kantonale Staatsgarantien und teilweise die ausserordentliche Liquiditätshilfe der Schweizerischen Nationalbank (SNB) anrechenbar.

In der Vernehmlassung war das Ziel der Vorlage, die Widerstandsfähigkeit der systemrelevanten Banken zu stärken, auf breite Zustimmung gestossen. Die geäusserte Kritik von Seiten der betroffenen Banken hat der Bundesrat in der Vorlage teilweise berücksichtigt.

Die betroffenen Banken erhalten eine Übergangszeit von 18 Monaten, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.


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