Entscheide zu Material aus früheren und aktuellen Beständen der Armee

Bern, 03.06.2022 - Deutschland und Polen haben dem VBS Anfragen für die Weitergabe von Material aus früheren oder aktuellen Beständen der Armee gestellt. Das VBS hat entschieden, wie es die Anfragen beantwortet. Deutschland kann über bereits vor zwölf Jahren an die Firma Rheinmetall zurückverkaufte Leopard-2-Panzer frei verfügen, da es hier keine Auflagen mehr gibt. Polen werden stillgelegte Leopard-2-Panzer nicht weitergegeben; dazu wäre eine Ausserdienststellung und damit ein Beschluss des Parlamentes erforderlich. Darüber hinaus wird die Schweiz einen Teil einer ersten Lieferung von Panzerabwehrwaffen Grossbritannien überlassen, die sie bei der schwedischen Firma Saab AB bestellt hatte. Der Grossteil der bestellten Systeme wird wie vorgesehen bis Anfang 2023 an die Schweiz geliefert.

In den letzten Wochen gab es Anfragen europäischer Staaten an die Schweiz bezüglich der Lieferung von Kriegsmaterial. Dabei geht es auch darum, dass Länder ihre eigenen Bestände wieder aufstocken können, nachdem sie der Ukraine militärische Systeme zur Verfügung gestellt haben. In der Kompetenz des VBS liegen Anfragen für die Weitergabe von überschüssigem Material aus früheren oder aktuellen Beständen der Armee, das nicht mehr benötigt wird, ebenso wie geplante Lieferungen von bestellten Systemen. Die Veräusserung von überschüssigem Armeematerial fällt nicht unter das Kriegsmaterialgesetz.

Deutschland darf über zurückverkaufte Leopard-2-Panzer frei verfügen

Deutschland beabsichtigt aufgrund des Ukraine-Krieges, verschiedenen europäischen Staaten militärische Grosssysteme zur Verfügung zu stellen. Es sucht deshalb unter anderem Kampfpanzer des Typs Leopard 2 A4 aus Industriebeständen. 42 solche ausser Dienst gestellte Geräte hatte die armasuisse zwischen Dezember 2010 und Mai 2011 dem Originalhersteller Rheinmetall Landsysteme GmbH in Kiel zurückverkauft. Auf allen Fahrzeugen wurden damals die 120mm-Kanone, die Mehrfachwurfanlage, die Maschinengewehre, die Bordverständigungsanlage sowie weitere Ausrüstungsgegenstände demontiert. Diese Teile blieben als Ersatzteile für die restlichen Leopard-Panzer in der Schweiz.

Das VBS bestätigte Deutschland, dass die weitere Verwendung der bereits vor zwölf Jahren veräusserten Panzer in der alleinigen Verantwortung der Rheinmetall liegt und damit der deutschen Kriegsmaterialexportgesetzgebung unterstehen. Deutschland kann frei über die weitere Verwendung dieser Fahrzeuge entscheiden.

Keine Weitergabe von stillgelegten Leopard-2-Panzern an Polen

Geprüft wurde auch eine Anfrage der polnischen Regierung. Polen interessiert sich für stillgelegte Panzer des Typs Leopard 2 A4 der Schweizer Armee. Begründet wurde dies damit, dass Polen in substanziellem Ausmass Waffen an die Ukraine geliefert hat, inklusive schwerer Mittel, und deshalb nun Mittel braucht, um die eigenen Bestände und Abwehrfähigkeiten aufzustocken.

Da die Veräusserung von stillgelegten Panzern an einen anderen Staat voraussetzt, dass diese Systeme zuerst ausser Dienst gestellt werden müssen und dies im Rahmen von Armeebotschaften dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten ist, erachtet das VBS unter den gegebenen Umständen eine Veräusserung von stillgelegten Panzern an Polen als nicht in nützlicher Frist realisierbar.

VBS lässt Grossbritannien den Vortritt bei einem Teil von bestellten Mehrzweckwaffen

Mit der Armeebotschaft 2016 bewilligte das Parlament die Beschaffung von drei verschiedenen Systemen von schultergestützten Mehrzweckwaffen. Bei einem dieser Systeme handelt es sich um die «Next Generation Light Anti-tank Weapon» (NLAW) von Saab Dynamics AB in Schweden. Die schultergestützten Mehrzweckwaffen des Typs NLAW dienen dazu, gegnerische Panzer, Schützenpanzer und weitere Fahrzeuge auf mittlere und grössere Distanzen zu bekämpfen sowie Breschen in befestigte gegnerische Stellungen oder in Häuser zu schiessen, um das Eindringen der eigenen Truppen zu ermöglichen.

Die Auslieferung an die Schweiz war zeitlich gestaffelt vorgesehen. Bei der Abnahme eines ersten Teils im Sommer 2021 stellte armasuisse Qualitätsprobleme fest. Saab überprüfte daraufhin das System und nahm technische Anpassungen an der Rakete vor. Die betroffenen Systeme waren noch nicht in der Schweiz. Die Lieferungen könnten bald beginnen und bis Anfang 2023 abgeschlossen werden.

Britische Regierungsstellen haben nun das VBS angefragt, ob es bereit wäre, die Lieferung der ersten von zwei Lieferungen an die Schweiz an Grossbritannien abzutreten und diese dafür statt bis zum 1. Quartal 2023 neu im 4. Quartal 2024 zu erhalten. Begründet wurde dies damit, dass Grossbritannien diese Systeme zur Aufstockung seiner eigenen Bestände benötigt.

Das VBS hat entschieden die Lieferung der ersten zwei für die Schweiz vorgesehenen Lose der bestellten NLAW an Grossbritannien abzutreten, was 30% des bestellten Volumens entspricht. Damit verzögert sich die Lieferung dieser beiden Lose an die Schweiz bis ca. Ende 2024. Die zwei weiteren Lose (70% der Gesamtmenge) sollen wie geplant bis Anfang 2023 geliefert werden.

Aus militärischer Sicht ist die spätere Lieferung der ersten zwei Lose gut verkraftbar, da die Schweizer Armee über weitere Waffensysteme zur Panzerabwehr verfügt. Zudem kann die Ausbildung der Truppe mit Simulatoren und der Lieferung ab Ende 2022 plangemäss beginnen.


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