Untersuchung zur Wirkung verschiedener Bundessubventionen auf die Biodiversität

Bern, 03.06.2022 - Der Erhalt der Artenvielfalt ist eine prioritäre Aufgabe, denn von der Artenvielfalt hängt die Versorgung mit sauberem Trinkwasser, Sauerstoff oder auch Lebensmitteln ab. Gewisse Subventionen und finanzielle Anreize können die Biodiversität jedoch teilweise schädigen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 die Bundesverwaltung damit beauftragt, die Wirkung von acht Instrumenten in der Landwirtschaft, der Waldbewirtschaftung und der Regionalpolitik auf die Biodiversität vertieft zu untersuchen.

Der Bund finanziert zahlreiche Massnahmen, um den Biodiversitätsschwund aufzuhalten. Gewisse Subventionen haben jedoch einen gegenteiligen Effekt und schädigen die Umwelt direkt oder indirekt. Mit dem Beitritt zur Biodiversitätskonvention hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, biodiversitätsschädigende Subventionen abzuschaffen oder umzugestalten.

Der Bundesrat hat dieses Ziel in der Strategie Biodiversität Schweiz festgeschrieben und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, die Wirkung von Bundessubventionen und weiteren Anreizen mit Folgen für die Biodiversität zu evaluieren. An seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 nahm er die Vorstudie dazu zur Kenntnis.

Untersuchte Beiträge und Finanzhilfen

In der Vorstudie werden acht Instrumente identifiziert, die vertieft untersucht werden sollten. Zwei davon liegen im Zuständigkeitsbereich des UVEK und betreffen den Wald: die Programmvereinbarung Wald und die forstlichen Investitionskredite.

Die anderen sechs Instrumente liegen im Verantwortungsbereich des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Dabei geht es um Kontingente und Zölle für bestimmte Fleischprodukte, um Versorgungssicherheitsbeiträge und um Strukturverbesserungsbeiträge in der Landwirtschaft sowie um die Absatzförderung bei Milch, Fleisch und Eiern. Hinzu kommen die Darlehen für touristische oder industrielle Infrastrukturen, die im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) gewährt werden, und die Rückerstattung der Mineralölsteuer für schwere Fahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Tourismus eingesetzt werden.

Die beiden betroffenen Eidgenössischen Departemente werden den Reformbedarf analysieren und bis Ende 2024 dem Bundesrat mögliche Vorschläge unterbreiten.


Adresse für Rückfragen

Susanne Blank, Chefin der Abteilung Ökonomie und Innovation, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel.: +41 58 484 55 11



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