Rüstungsbeschaffungen: Bundesrat will Controlling über Offset-Geschäfte stärken und rechtlich verankern

Bern, 30.05.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 zum Bericht «Controlling von Offset-Geschäften» der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) Stellung genommen. Der Bundesrat ist mit den Empfehlungen mehrheitlich einverstanden und legt dar, mit welchen Massnahmen er diese umsetzen will. Insbesondere kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Grundzüge von Offset-Geschäften bei Rüstungsbeschaffungen rechtlich verankert werden sollen, und hat das VBS mit entsprechenden Arbeiten beauftragt.

Gemäss den Grundsätzen des Bundesrates für die Rüstungspolitik des VBS vom 24. Oktober 2018 sollen Offset-Geschäfte den Aufbau und Erhalt von sicherheitsrelevanten Schwerpunkttechnologien in der Schweiz fördern und damit die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB) der Schweiz stärken. Damit Offset-Geschäfte den grösstmöglichen sicherheitspolitischen Nutzen erzielen, setzt der Bundesrat auf ein wirksames, effizientes und transparentes Offset-Controlling.

Empfehlungen mehrheitlich angenommen

In ihrem Bericht vom 25. Januar 2022 kommt die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates zum Schluss, dass die operativen Abläufe im Offset-Controlling im Allgemeinen funktionieren. Sie erkennt aber auf verschiedenen Gebieten Handlungsbedarf.

Der Bundesrat ist mit den Empfehlungen der GPK-S mehrheitlich einverstanden. Wie er in seiner Stellungnahme darlegt, will er das strategische Controlling sowie die Transparenz weiter verbessern und hat diesbezüglich bereits Massnahmen eingeleitet. So lässt er die strategische Zielerreichung überprüfen und richtet das Offset-Controlling besser auf die Stärkung der STIB aus. Zu diesem Zweck beauftragt der Bundesrat das VBS, bis Ende September 2022 die Ergebnisse der Wirkungsanalyse von Offset-Geschäften für die STIB den Geschäftsprüfungskommissionen und den sicherheitspolitischen Kommissionen zu übermitteln. Zudem erstellt armasuisse bis Ende Juni 2022 einen Jahresbericht über die Umsetzung der Rüstungsstrategie des VBS. Der Bundesrat hat das VBS weiter beauftragt, ab der nächsten Armeebotschaft transparent und einheitlich über allfällige Offset-Geschäfte zu informieren.

Zusätzlich soll die Transparenz mit der Erstellung einer digitalen Plattform für das Offset-Controlling, der Weiterentwicklung des Offset-Registers und einer besseren Kommunikation der Beteiligungsmöglichkeiten für die STIB erhöht werden. Diese Arbeiten hat das VBS bereits lanciert beziehungsweise umgesetzt.

VBS prüft rechtliche Verankerung

Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme weiter fest, dass die Angemessenheit der rechtlichen Grundlagen zu prüfen ist. Weiter ist zu erwähnen, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen, insbesondere das Revidierte Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422) und das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1), Offset-Geschäfte bei Rüstungsbeschaffungen jedenfalls nicht ausschliessen.

Aktuell existiert jedoch keine Rechtsnorm, welche die Voraussetzungen, die Grenzen und die Kontrolle von Offset-Geschäften regelt. Gestützt auf eine erste Analyse von armasuisse kommt der Bundesrat deshalb zum Schluss, dass die Grundzüge von Offset-Geschäften rechtlich verankert werden sollen. Er hat das VBS daher beauftragt, bis Ende 2022 vertieft zu prüfen, auf welcher Stufe eine rechtliche Verankerung vorgenommen werden soll. Darauf basierend sollen rechtliche Grundlagen für Offset-Geschäfte ausgearbeitet werden.


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