Einziehungsverfahren im Zusammenhang mit der ukrainischen Revolution von 2014

Bern, 25.05.2022 - An seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 hat der Bundesrat beschlossen, ein Verwaltungsverfahren zur Einziehung von Vermögenswerten einzuleiten, die nach der ukrainischen Revolution vom Februar 2014 in der Schweiz gesperrt wurden. Die Schweiz unterstützt damit die Ukraine, die gewisse Schwierigkeiten hat, diese Vermögenswerte einzuziehen. Diese Schwierigkeiten haben sich seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine verschärft. Zwischen dem heutigen Entscheid und den Sanktionen, die 2022 gegenüber Russland verhängt wurden, besteht kein Zusammenhang.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein Einziehungsverfahren einzuleiten. Das Verfahren betrifft Vermögenswerte von Juri Iwanjuschtschenko und seiner Familie in der Höhe von über 100 Millionen Franken. Juri Iwanjuschtschenko war ein enger Vertrauter des ehemaligen Präsidenten Viktor Janukowitsch, der im Februar 2014 während der ukrainischen Revolution abgesetzt wurde.

Das BVGer wird prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Einziehung erfüllt sind. Wenn die Vermögenswerte nach Abschluss des Rechtsverfahrens endgültig eingezogen werden, werden sie an die Ukraine zurückgegeben.

Das Einziehungsverfahren basiert auf dem Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG). Dieses Gesetz ist nur in Ausnahmesituationen anwendbar. Es erlaubt die Einziehung von Vermögenswerten ausländischer politisch exponierter Personen (PEP), jedoch nur unter strengen Voraussetzungen. Insbesondere ist es erforderlich, dass die Justiz des ausländischen Staates versucht hat, diese Vermögenswerte einzuziehen, aber nicht in der Lage ist, dies zu tun.

Sperrung durch den Bundesrat im Februar 2014 und Rechtsverfahren

Wenige Tage nach der Amtsenthebung von Viktor Janukowitsch im Jahr 2014 hatte der Bundesrat angeordnet, allfällige Vermögenswerte des gestürzten Präsidenten und seines Umfelds in der Schweiz zu sperren. In den folgenden Monaten leitete die Ukraine Strafverfahren ein, um die in der Schweiz gesperrten Vermögenswerte einzuziehen. Sie reichte bei den Schweizer Behörden mehrere Rechtshilfeersuchen ein. Die Schweiz hat der Ukraine seither zahlreiche Dokumente und Beweismittel übermittelt.

Trotz dieser Zusammenarbeit stossen die ukrainischen Behörden seit der Eröffnung der Strafverfahren auf gewisse Schwierigkeiten bei ihren Bemühungen, die in der Schweiz deponierten Vermögenswerte einzuziehen. Sie waren bislang nicht in der Lage, Entscheide über ihre Einziehung zu erlassen. Mit dem Beginn des Krieges in der Ukraine haben sich diese Schwierigkeiten massiv verschärft. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Einleitung eines Einziehungsverfahrens in der Schweiz nun möglich und angebracht sei.

Abgrenzung zu den 2022 gegen Russland verhängten Sanktionen

Die Sanktionen, die seit Ende Februar 2022 gegen Russland verhängt wurden, umfassen unter anderem die Sperrung der Vermögenswerte bestimmter Personen. Diese Sanktionen beruhen auf dem Embargogesetz und haben zum Ziel, durch politischen Druck darauf hinzuwirken, dass sich ein Staat wieder an das Völkerrecht hält. Diese Situation ist nicht vergleichbar mit denjenigen Vermögenswerten des ehemaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch und dessen Umfelds. Letztere Vermögenswerte sind seit 2014 auf der Grundlage des SRVG gesperrt. Das Einziehungsverfahren des SRVG dient dazu, in sehr spezifischen Fällen festzustellen, ob die entsprechenden Vermögenswerte unrechtmässig erworben wurden und daher eingezogen werden können.


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