Bundesrat will die Ausbildungsoffensive im Pflegebereich möglichst rasch umsetzen

(Letzte Änderung 25.05.2022)

Bern, 25.05.2022 - Der Bundesrat will dem Mangel an Pflegepersonal mit einer Ausbildungsoffensive begegnen. Die Ausbildung zu Pflegefachperson soll während acht Jahren mit bis zu einer Milliarde Franken durch Bund und Kantone gefördert werden. Pflegefachpersonen sollen zudem bestimmte Leistungen direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können. Mit diesen Massnahmen soll ein wichtiger Teil der Pflegeinitiative rasch umgesetzt werden. Sie waren bereits im indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative enthalten, weshalb der Bundesrat auf eine erneute Vernehmlassung verzichtet hat. Er hat die Botschaft an seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Die Pflege ist ein wichtiger Pfeiler der medizinischen Versorgung, und der Bedarf an mehr diplomierten Pflegefachpersonen steigt in den nächsten Jahren weiter an. Der Anteil älterer Personen an der Gesamtbevölkerung wird zunehmen, und damit auch der Bedarf an professioneller Pflege und Unterstützung. Bereits heute haben Spitäler und Pflegeeinrichtungen Mühe, genügend Pflegefachpersonen zu finden.

Mit einer Ausbildungsoffensive will der Bundesrat den wachsenden Bedarf im Pflegebereich angehen und damit einen zentralen Punkt des neuen Verfassungsartikels umsetzen, wie er nach Annahme der Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» verankert wurde.

Ausbildungsoffensive

Die Ausbildungsoffensive besteht aus drei Teilen. Erstens werden Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen, die in der praktischen Ausbildung diplomierter Pflegefachkräfte mitarbeiten, finanziell unterstützt. Zweitens werden Personen, die eine Pflegeausbildung an einer Fachhochschule oder höheren Fachschule absolvieren, bei Bedarf finanziell unterstützt. Drittens erhalten Fachhochschulen und höhere Fachschulen Zuschüsse, um die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen.

Insgesamt sollen Bund und Kantone die Ausbildung während acht Jahren mit bis zu einer Milliarde Franken fördern. Mit 8 Millionen Franken für vier Jahre soll der Bund zudem Projekte unterstützen, die der Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung und insbesondere der Interprofessionalität dienen.

Leistungen abrechnen

Der Bundesrat hat zudem Bestimmungen aufgenommen, damit Pflegefachpersonen künftig gewisse Leistungen direkt mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder anderen Sozialversicherungen abrechnen können. Ein Kontrollmechanismus soll verhindern, dass es zu einer Mengenausweitung der Leistungen und damit zu höheren Gesundheitskosten kommt, die zu einem Anstieg der Krankenkassenprämien zulasten der Bevölkerung führen würden.

Keine erneute Vernehmlassung, um Zeit zu gewinnen

Die Vorschläge des Bundesrats entsprechen dem indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative, den das Parlament ausgearbeitet und gutgeheissen hatte. Da diese Vorschläge bereits eine Vernehmlassung durchlaufen haben, überweist der Bundesrat den Gesetzesentwurf ohne Vernehmlassung direkt ans Parlament. Das Parlament soll möglichst rasch mit der Beratung des Gesetzesentwurfs beginnen können.

Arbeitsbedingungen verbessern

Die weiteren Inhalte des neuen Verfassungsartikels sollen in einer zweiten Umsetzungsetappe behandelt werden. Dazu gehören unter anderem anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen, die Möglichkeit der beruflichen Entwicklung und die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen. Voraussichtlich im Herbst wird der Bundesrat dazu erste Vorschläge diskutieren. Die Kantone, Betriebe und Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) bzw. der Kostenträge und Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind ihrerseits – im Rahmen ihrer Zuständigkeiten – gefordert, rasch Massnahmen umzusetzen.


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