Bundesrat will Nachhaltigkeitseffekte wichtiger Freihandelsabkommen künftig gezielt analysieren

Bern, 25.05.2022 - Der Bundesrat hat am 25. Mai 2022 den Bericht «Ex-ante-Beurteilung der Auswirkungen von Freihandelsabkommen auf die nachhaltige Entwicklung» verabschiedet. Der Bericht zeigt verfügbare Methoden auf, die herangezogen werden können, um mögliche Auswirkungen von Freihandelsabkommen (FHA) auf die nachhaltige Entwicklung im Voraus (ex ante) zu evaluieren.

Mithilfe von Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalysen können potenzielle Auswirkungen von geplanten oder sich in Aushandlung befindenden FHA auf die nachhaltige Entwicklung untersucht werden. In seiner revidierten Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik sieht der Bundesrat im Grundsatz bereits vor, gezielte wissenschaftliche Einschätzungen im Vorfeld wichtiger Wirtschaftsabkommen durchzuführen. Mit dem am 25. Mai verabschiedeten Bericht zeigt der Bundesrat nun auf, wie er diese Massnahme im Zusammenhang mit FHA konkret umsetzen wird. Diese Massnahme ist Teil der kontinuierlichen Bemühungen des Bundesrates, die Transparenz der Aussenwirtschaftspolitik zu verbessern.

Der Bericht geht auf ein entsprechendes Postulat (19.3011) der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zurück. Er stützt sich dabei auf eine von der Schweiz bei der OECD in Auftrag gegebene Studie zu verschiedenen Methoden, die angewendet werden können, um Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalysen von FHA durchzuführen. Die OECD-Studie zeigt Voraussetzungen und Möglichkeiten, aber auch Grenzen auf, die mit den verschiedenen Methoden verbunden sind. Zudem geht die Studie auf spezifische Faktoren und Herausforderungen ein, die für mittelgrosse und offene Volkswirtschaften wie die Schweiz besonders relevant sind.

Die Beurteilung der Notwendigkeit für eine Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalyse wird von Fall zu Fall auf Grundlage einer Voranalyse erfolgen. Eine vertiefte Analyse wird insbesondere dann durchgeführt, wenn sensible Branchen und/oder Bereiche identifiziert werden, die von der durch ein FHA erwarteten Veränderung der Marktzugangsbedingungen signifikant betroffen sind.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wird entsprechende Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalysen in Konsultation mit den relevanten Bundesämtern und nach Möglichkeit gemeinsam mit den anderen EFTA-Staaten durchführen lassen.


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