BAV will Sicherheit in bestehenden Eisenbahntunnels erhöhen

Bern, 11.03.2005 - Das Sicherheitsniveau in den Schweizer Eisenbahntunnels ist hoch. Trotz der geringen Eintretenswahrscheinlichkeit kann ein Zwischenfall aber nicht ausgeschlossen werden. Umso wichtiger ist es, mit Sicherheitsmassnahmen dafür zu sorgen, dass Ereignisse verhindert, das Schadenausmass reduziert sowie die Selbst- und Fremdrettung erleichtert werden. Das BAV hat einen Bericht mit konkreten Massnahmen zur Verbesserung der Tunnelsicherheit in bestehenden Eisenbahntunnels verfasst. Es schickt diesen zur Konsultation an Bahnen und Kantone. Der Bericht und die Ergebnisse der Konsultation werden die Grundlage für die Erarbeitung einer neuen Tunnelrichtlinie bilden, die bis Ende 2005 erarbeitet werden soll.

Das BAV hat am 24. Januar 2005 den Bericht „Tunnelsicherheit in bestehenden Tunnels“ verabschiedet. Der Bericht enthält konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Tunnelsicherheit in bestehenden Eisenbahntunnels. Er umfasst als zentralen Punkt die Formulierung und Festlegung von Sicherheits­anforderungen, differenziert nach Tunnelklassen.

Das BAV legt den erwähnten Bericht mit Frist bis Ende Mai 2005 den Bahnen und – im Rahmen des Vollzugs der Störfallverordnung – den Kantonen zur Konsultation vor. Der Bericht und die Ergebnisse der Konsultation werden die Grundlage für eine neue Tunnelrichtlinie bilden, die bis Ende 2005 erarbeitet werden soll. Gleichzeitig soll im laufenden Jahr ein Konzept für die Finanzierung der Sicherheitsanforderungen erarbeitet und der gegenwärtige Handlungsbedarf überprüft werden.

Der Bericht enthält ein Klassierungssystem, welches auf drei Hauptkriterien basiert. Mit diesen kann das Personenrisiko ausreichend genau erfasst werden:

  • Tunnelsystem: ist der Tunnel ein- oder zweigleisig?
  • Tunnellänge: Einteilung der Tunnels in 5 Längenklassen.
  • Zugdichte: Wie hoch ist die Anzahl Züge pro Tag in beiden Fahrtrichtungen?

Für die Klassierung sind aktuelle Verkehrszahlen oder Schätzungen für den künftigen Verkehr massgebend. Dies bedeutet, dass sich die Einteilung eines Tunnels im Laufe der Zeit ändern kann. Aufgrund dieser Klassierung müssen zurzeit insgesamt bei 81 Tunnels (12 % aller Eisenbahntunnels) tunnelspezifische Sicherheitsan­forderungen erfüllt werden. Dies betrifft Tunnelröhren in einer Gesamtlänge von 300 km, was 67 % der gesamten Tunnellänge entspricht.

Die im Bericht dargelegten Sicherheitsanforderungen betreffen Infrastruktur, Rollmaterial und Betrieb. Die Anforderungen sind je nach Klassierung unterschiedlich. Massnahmen bei der Infrastruktur betreffen beispielsweise den Einbau von Handläufen oder Randwegen. Sie tragen dazu bei, dass flüchtende Personen rascher und sicherer eine Sammelstelle ausserhalb des Tunnels erreichen können. Solche Massnahmen erhöhen die Chancen der Flüchtenden auf eine erfolgreiche Selbstrettung. Beim Betrieb geht es beispielsweise darum, dass beschädigte Züge vor einem Tunnel gestoppt werden bzw. im Ereignisfall den Tunnel verlassen können. Damit kann das Ausmass eines Ereignisses deutlich reduziert werden.

Eine erste Kostenschätzung für die zu realisierenden Massnahmen im Infrastrukturbereich lässt Kosten von rund Fr. 100 Mio. erwarten. Aufgrund ihrer Klassierung sind insbesondere beim Simplontunnel (ca. 40 km Tunnelröhren) und beim Furka-Basistunnel (ca. 15 km) Nachrüstungen bei der Infrastruktur vorgesehen.



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Bundesamt für Verkehr
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