Beschaffung von Schutzmasken: Bundesrat würdigt Einsatz der Armeeapotheke

(Letzte Änderung 04.10.2022)

Bern, 20.05.2022 - Die Armeeapotheke hat den Auftrag, in der Covid-19-Pandemie genügend Schutzmasken zu beschaffen, trotz hohem Druck und schwierigen Bedingungen erfüllt. Dies hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einem Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates fest, die er in seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 verabschiedet hat. Der Aufarbeitung der Krise und den Lehren, die daraus gezogen werden müssen, wird der Bundesrat besondere Aufmerksamkeit schenken. Zudem wird er prüfen, ob eine für die Qualitätsprüfung von medizinischen Schutzmasken akkreditierte Stelle zweckmässig und wirtschaftlich wäre.

Im Frühjahr 2020, kurz nach Beginn der Covid-19-Pandemie in der Schweiz, zeigte sich, dass der Bestand an Schutzmasken knapp war. Der Bundesrat beauftragte in der Folge die Armeeapotheke, möglichst rasch grosse Mengen an Schutzmasken einzukaufen. Ziel war, die Versorgung des zivilen Gesundheitswesens stets sicherzustellen. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der GPK-N, dass das VBS und insbesondere die Armeeapotheke, diesen Auftrag erfüllt hat – unter hohem Druck, mit grossem Einsatz und trotz der schwierigen Bedingungen. Es ist dabei nachvollziehbar, dass unter den erschwerten Pandemiebedingungen auch Fehler passiert sind. Alle Beteiligten, namentlich das VBS, sind sich dieser Tatsache bewusst. Entsprechend wird der Aufarbeitung der Corona-Krise und den Lehren, die daraus gezogen werden müssen, besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Beschaffungen in einer besonderen Situation

Der Bundesrat teilt allerdings die weiteren Beurteilungen und Schlussfolgerungen der GPK-N nicht vollumfänglich. Sie tragen der besonderen Situation der Covid-19-Pandemie nicht genügend Rechnung. Im Einzelnen hält der Bundesrat fest:

• Die Beauftragung der Armeeapotheke mit diesem umfangreichen neuen Auftrag war aus Sicht des Bundesrats richtig. Auch die Beauftragung einer anderen Beschaffungsstelle hätte diese vor dieselben Herausforderungen gestellt. Bei Arzneimittelbeschaffungen wäre diese Beschaffungsstelle zudem auf die Grosshandelsbewilligung der Armeeapotheke zur Abwicklung der Beschaffungen angewiesen gewesen. Eine Aufteilung der Beschaffungsaufträge hätte zu einer komplexen Kompetenzteilung mit mutmasslichen Doppelspurigkeiten und Verzögerungen bei den Beschaffungen geführt. Gerade zu Beginn der Krise waren schnelle Entscheidwege ein massgeblicher Erfolgsfaktor.

• Zu Beginn der Krise wurde in Tat der Fokus fast ausschliesslich auf die Beschaffung von Schutzmasken an sich und weniger auf Qualitätskontrollen gelegt. Zu diesem Zeitpunkt war absolut prioritär, dass das Gesundheitswesen über genügend Masken verfügt. Ab April 2020 wurden bereits Strukturen für umfassende und gründliche Qualitätskontrollen geschaffen. Mangelhafte Lieferungen wurden somit frühzeitig erkannt und anschliessend zurückgewiesen oder gerügt.

Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Schweiz über keine akkreditierte Stelle für die Prüfung der Qualität von medizinischen Schutzmasken verfügt. Aus diesem Grund ist der Bundesrat bereit, zu prüfen, ob die Schaffung einer solchen Stelle zweckmässig und wirtschaftlich wäre. Damit nimmt er auch die Empfehlung der GPK-N an. Der Bundesrat hat das Eidg. Departement des Innern EDI in Zusammenarbeit mit dem VBS beauftragt, ihm bis Ende 2022 die Ergebnisse dieser Prüfung und allfällige Anträge zu unterbreiten.

• Der Bundesrat bedauert, dass die GPK-N die Informationsbeschaffung als schwierig empfunden hat. Er hält diesbezüglich allerdings fest, dass das VBS seit Beginn der Covid-19-Pandemie so transparent wie möglich kommuniziert hat. Dabei galt es aber auch, laufende Geschäfte nicht durch eine zu frühe Information zu gefährden. Insbesondere zu Beginn der Krise, aber auch später konnten keine Einzelheiten der Beschaffungen und der finanziellen Bedingungen gegeben werden, um den damals äusserst volatilen Markt in dieser schwierigen Lage nicht zu beeinflussen und die Beschaffungen für das Schweizer Gesundheitswesen nicht zu gefährden. Trotzdem haben VBS und Armee verschiedentlich und kontinuierlich über die Beschaffungen informiert und standen dabei auch den parlamentarischen Kommissionen stets zur Verfügung.

Korrektur (04.10.2022): In der Stellungnahme wurde in Ziff. 2.1.1 folgender Satz gestrichen: «Der Bundesrat hält zudem fest, dass zwei Personen Strafanzeigen gegen verantwortliche Personen der Maskenbeschaffung eingereicht haben, diese jedoch von den zuständigen Staatsanwaltschaften nicht anhand genommen wurden.» Es ist nicht bekannt, ob und gegebenenfalls von wem und gegen wen Strafverfahren eröffnet wurden. Entsprechende Informationen von Bundesanwaltschaft, Oberauditorat oder kantonalen Staatsanwaltschaften sind nicht zugänglich. Zudem existiert im Militärstrafprozess keine «Nichtanhandnahme». Aus diesem Grund hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 30. September diese Berichtigung der Stellungnahme vorgenommen und die GPK-N darüber informiert.


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