ComCom verlängert die Konzession für die Telecom-Grundversorgung um ein Jahr

Bern, 19.05.2022 - Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat die bestehende Grundversorgungskonzession der Swisscom unverändert um ein Jahr verlängert. Grund hierfür ist eine noch laufende Verordnungsanpassung, mit welcher der Bundesrat den Umfang der Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten neu festgelegen wird.

Der Bundesrat hat im Dezember 2021 angekündigt, die Dienste, die künftig zur Telecom-Grundversorgung gehören, in der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) neu festlegen zu wollen. Insbesondere hat er vorgeschlagen, die Geschwindigkeit des Internetzugangs in der Grundversorgung auf 80/8 Mbit/s zu erhöhen. Zu dieser Vorlage hat der Bundesrat im Dezember 2021 eine öffentliche Vernehmlassung eröffnet (vgl. die Medienmitteilungen des Bundesrates vom 10.12.2021).

Die aktuelle Grundversorgungskonzession, welche die Swisscom seit 2018 innehat, läuft Ende 2022 aus. Aufgrund der laufenden FDV-Revision besteht aus Sicht der ComCom aktuell keine stabile rechtliche Grundlage für eine Neuvergabe der Grundversorgungskonzession. Um die Grundversorgung jederzeit sicherzustellen, hat sich die ComCom deshalb für eine Verlängerung der inhaltlich unveränderten Konzession um ein Jahr bis Ende 2023 entschieden (vgl. auch die Medienmitteilungen der ComCom vom 10.12.2021).

Vor der Neuvergabe der künftigen Grundversorgungskonzession wird die ComCom die interessierten Kreise konsultieren und anschliessend über das Vorgehen entscheiden. Die künftige Grundversorgungskonzession wird erst erteilt, wenn der Bundesrat über den Inhalt der Grundversorgung entschieden hat und damit Rechtssicherheit besteht.

Was ist die Grundversorgung mit Telecom-Diensten?

Die Grundversorgung umfasst ein Angebot an Telecom-Diensten, die landesweit allen Bevölkerungskreisen in guter Qualität und zu erschwinglichen Preisen angeboten werden müssen. Zweck der Grundversorgung ist es, der Bevölkerung in der ganzen Schweiz die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Der Bundesrat definiert periodisch in der FDV, was für Dienste zur Grundversorgung gehören. Aufgabe der ComCom ist es, die Grundversorgungskonzession zu vergeben.

Heute gehörten folgende Dienste zur Grundversorgung: verschiedene Dienste für Menschen mit Behinderungen, ein Internetzugang mit 10/1 Mbit/s, ein Telefondienst mit einer oder drei Rufnummern sowie zwei kostenlose Verzeichniseinträge (vgl. Art. 15 FDV).


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