Änderung der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

Bern, 18.05.2022 - -

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 eine Änderung der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (VeÜ-VwV) gutgeheissen und auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt. Die Änderung hat zur Folge, dass die Verwaltungseinheiten des Bundes künftig wählen können, ob sie bei einer elektronisch zu eröffnenden Verfügung die qualifizierte elektronische Signatur oder das geregelte elektronische Siegel verwenden wollen. Bisher musste in der Regel die qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden.


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