Privatversicherungen: EFD eröffnet Vernehmlassung zur Änderung der Aufsichtsverordnung

Bern, 17.05.2022 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 17. Mai 2022 die Vernehmlassung zur Änderung der Aufsichtsverordnung im Bereich der Privatversicherungen eröffnet. Die Anpassungen sind primär eine Folge des revidierten Versicherungsaufsichtsgesetzes. Die Vernehmlassung dauert bis am 7. September 2022.

Die am 18. März 2022 vom Eidgenössischen Parlament verabschiedete Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes zieht Anpassungen der Aufsichtsverordnung nach sich. Bei diesen Arbeiten für eine prinzipienbasierte Regulierung wurden die verschiedenen Betroffenen eng einbezogen. Das EFD schlägt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unter anderem Erleichterungen in der Aufsicht für kleinere Versicherungs­unternehmen vor. Mit den Bestimmungen zum gebundenen Vermögen soll die Eigenverantwortung der Versicherungen gestärkt werden; im Bereich der Solvenz wird der Swiss Solvency Test stufengerecht verankert.

Zudem sollen Verhaltensregeln für den Vertrieb von Lebensversicherungen und strengere Regeln bei der Versicherungsvermittlung zum Schutz der Versicherten eingeführt werden. Die Ausführungsbestimmungen zu den Versicherungs-Zweckgesellschaften sollen es schliesslich ermöglichen, dass derartige Gesellschaften auch in der Schweiz angesiedelt werden können. Diese können versicherungstechnische Risiken von Versicherungen übernehmen, ohne selbst ein Versicherungsunternehmen zu sein.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 46 16, info@sif.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-88844.html