Ukraine: Kriterien für Ausnahmen bei Zuweisungen an die Kantone geschärft

Bern-Wabern, 12.05.2022 - Der Sonderstab Asyl (SONAS) hat bestätigt, dass Geflüchtete aus der Ukraine den Kantonen nach dem von den Kantonen vereinbarten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel zugewiesen werden sollen. Die bereits festgelegten Ausnahmekriterien gelten weiterhin. In Härtefällen, die von diesen Kriterien nicht erfasst sind, kann das SEM Geflüchtete ausnahmsweise auch Kantonen zuweisen, die bereits überproportional viele Geflüchtete aufgenommen haben und dieser Zuweisung zustimmen.

Auf Wunsch der Kantone weist das Staatssekretariat für Migration (SEM) Geflüchtete aus der Ukraine, die sich in einem Bundesasylzentrum registrieren lassen, seit dem 25. April 2022 den Kantonen wieder gemäss bevölkerungsproportionalem Verteilschlüssel zu. Seither werden auch Personen, die bereits über eine private Unterkunft verfügen, prioritär jenen Kantonen zugewiesen, die bisher anteilsmässig weniger Personen aufgenommen haben als andere. Davon ausgenommen sind Geflüchtete, die bei ihrer Kernfamilie oder in ihrer Nähe wohnen möchten und verletzliche Personen, die auf eine besondere Betreuung angewiesen sind. Zudem können Kernfamilien zusammenbleiben.

An seiner Sitzung vom 11. Mai 2022 hat der SONAS bestätigt, dass die am 25. April festgelegten Zuweisungskriterien inklusive Ausnahmekriterien weiterhin gelten. In Härtefällen, die von diesen Ausnahmekriterien nicht explizit erfasst sind, kann das SEM nach Rücksprache und mit Zustimmung des betroffenen Kantons auch Zuweisungen in Kantone vornehmen, die bereits überproportional viele Geflüchtete aufgenommen haben. Zum Beispiel dann, wenn Kinder dieser Familie bereits seit längerer Zeit zur Schule gehen. Bund und Kantone fordern die Geflüchteten aus der Ukraine auf, sich nach der Ankunft in der Schweiz rasch registrieren zu lassen, damit die Kantonszuweisung und die Unterbringung zeitnah und nachhaltig geregelt werden können. Zudem haben sie erst ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf staatliche Leistungen.

Aktuell stehen viele freie Registrierungstermine zur Verfügung.

Verletzliche Personen bleiben länger in den Bundesasylzentren

Ebenfalls auf Wunsch der Kantone hat das SEM entschieden, dass verletzliche Personen, die eine besondere Betreuung oder Wohnform brauchen, einige Tage länger als bisher in den Strukturen des Bundes bleiben können. Dies gibt den kantonalen Behörden Zeit, um geeignete Unterkünfte zu suchen. Zudem informierte das SEM darüber, dass es aktuell rund 9000 Unterbringungsplätze betreibt. Falls nötig, können weitere 1400 Plätze in Mehrzweckhallen der Armee bereitgestellt werden.


Adresse für Rückfragen

Daniel Bach, Leiter Kommunikation SEM, T +41 79 570 37 81


Herausgeber

Staatssekretariat für Migration
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-88792.html