BAV reicht Strafanzeige gegen TX Logistik ein

Bern, 06.05.2005 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat gegen den Geschäftsführer des in Basel ansässigen Bahnunternehmens TX Logistik GmbH (TXL) Strafanzeige erstattet. Grund sind Verstösse gegen das Arbeitszeitgesetz (AZG) und die dazugehörende Verordnung. Die Verstösse sind aber nicht derart gravierend, dass ein Entzug der Netzzugangsbewilligung angemessen wäre.

Das BAV hatte im vergangenen Herbst die Sicherheitsbescheinigung für die TXL für das Jahr 2005 unter anderem mit der Auflage erneuert, dass das Unternehmen vor Aufnahme des Verkehrs auf neuen Strecken dem BAV Diensteinteilungen und Dienstpläne vorzulegen hat. Aufgrund dieser Auflage untersuchte das BAV bei der TXL mit Stichproben die Einhaltung des AZG und die Qualifikationen der Lokomotivführer. Die Qualifikationen der Lokomotivführer gaben zu keinerlei Beanstandungen Anlass. Jedoch kamen verschiedene Verstösse gegen das AZG zu Tage.

Verletzt wurden namentlich die Bestimmungen über die maximal zulässige durchschnittliche Arbeitszeit, die Gewährung von Pausen und die durchschnittliche Ruheschicht (arbeitsfreie Zeit). Ausserdem kam das Unternehmen seiner Auskunftspflicht gegenüber dem BAV ungenügend nach – mit zum Teil verspäteten, widersprüchlichen oder wieder nachträglich korrigierten Angaben.

Zusammengefasst erachtete das BAV die Summe der Verfehlungen als nicht gering. Ein Entzug der Netzugangsbewilligung wäre aber unverhältnismässig gewesen. Das BAV reichte darum bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der TXL ein. Die Strafverfolgung bei AZG-Verletzungen ist Sache der Kantone.

Das AZG (Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs) regelt die Arbeits- und Ruhezeiten für Arbeitnehmende, die in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs tätig sind. Verstösse gegen das AZG können mit Haft oder Busse geahndet werden.


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Bundesamt für Verkehr
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