Durchzogene Ergebnisse bei den Kontrollen der Holzdeklaration

Bern, 25.04.2022 - Bern, 25. April 2022 - Die Anzahl der Unternehmen, die Holz und Holzprodukte korrekt deklarieren, ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Dies zeigen die Resultate der Kontrollen durch das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK).

Das BFK führte im vergangenen Jahr aufgrund der Holzdeklarationsverordnung 108 Kontrollen durch. Wie in den Vorjahren lag dabei der Fokus auf Unternehmen, deren Risiko für inkorrekte Deklaration vergleichsweise hoch war. Auch Unternehmen, die deklarationspflichtige Holzprodukte im Nebensortiment führen, wurden kontrolliert. Kleinere Handwerksbetriebe wurden zum ersten Mal mittels einem vereinfachten Verfahren kontrolliert.

16 Prozent (Vorjahr 30 %) der geprüften Unternehmen haben alles korrekt deklariert. Bei 32 Prozent der Unternehmen (Vorjahr 34 %) waren die Produkte nur teilweise korrekt deklariert. Bei der Hälfte der Unternehmen (Vorjahr 37 %) war kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt deklariert.

Bei 23 Prozent der Unternehmen (Vorjahr 28 %) hat die Kontrolle ergeben, dass sowohl die Holzart als auch die Holzherkunft nicht deklariert werden. 16 Prozent der Betriebe (Vorjahr 3 %) haben nur den Verweis auf den wissenschaftlichen Namen der Holzart nicht gemacht, ansonsten jedoch alles korrekt deklariert.

Es sind verschiedene Faktoren, die zu einer Verschlechterung der Gesamtresultate im Vergleich zum letzten Jahr führen. Im Jahr 2021 wurden mehr kleine Betriebe wie Schreinereien und Zimmereien kontrolliert als im Vorjahr; in dieser Branche gibt es viele Unternehmen, die nicht korrekt deklarieren. Beim Möbelfachhandel, den Möbelhäusern und den Baumärkten ist es durch die Preisschwankungen (2021 sind die Holzpreise sehr stark gestiegen) zu vermehrten Umetikettierungen gekommen, was eine zusätzliche Fehlerquelle bedeuten kann. Ein dritter Grund könnte die kontrollierten Regionen betreffen, da im Jahr 2021 vermehrt Regionen besucht worden sind, in denen bisher noch kaum kontrolliert wurde. Weiter ist zu beachten, dass im Jahr 2021 die Corona-Pandemie die Betriebe zusätzlich belastet hat.

Die gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen führte dazu, dass die fehlerhaften Deklarationen innerhalb der festgesetzten Fristen berichtigt wurden. Das BFK musste nur in einem Fall eine Berichtigungsverfügung erstellen.

Im Jahr 2022 wird das BFK im Bereich der Schreinereien und Zimmereien, wo eine hohe Unkenntnis der Vorschriften über die Holzdeklaration festgestellt wurde, eine Sensibilisierungskampagne durchführen. Im Dezember 2021 wurden die verschiedenen von der Holzdeklaration betroffenen Berufsverbände informiert, dass ein nach einer Kontrolle festgestellter Verstoss gegen die Holzdeklarationspflicht, ein verwaltungsstrafrechtliches Verfahren nach sich zieht. Das BFK erwartet eine verstärkte präventive Wirkung des Verwaltungsstrafrechts und damit eine bessere Einhaltung der Deklarationspflicht durch die betroffenen Betriebe.

Die seit 2012 geltende Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumentinnen und Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- und Rohholz sowie bestimmte Holzprodukte aus Massivholz sind der Deklarationspflicht unterstellt. Dies gilt auch für Holzkohle.

Am 1. Januar 2022 traten das revidierte Umweltschutzgesetz (USG) zum Verbot des Handels von illegal geschlagenem Holz und den daraus gefertigten Produkten sowie die neue Holzhandelsverordnung in Kraft. Damit ist seit Anfang Jahr in der Schweiz verboten, Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr zu bringen, die illegal geschlagen oder gehandelt wurden; es besteht dazu eine Pflicht zur Sorgfalt. Der Vollzug der neuen rechtlichen Bestimmungen liegt hauptsächlich beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Energie und Verkehr (UVEK). Für die Kontrolle von Erstinverkehrbringern von Holz, das in der Schweiz geerntet wurde, sind die Kantone zuständig.

Weitere Informationen zur Deklarationspflicht finden Sie auf:

https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/holzdeklaration/holzdeklarationspflicht.html 


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