AB-BA veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2021

3001 Bern, 26.04.2022 - Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) stand während der Übergangsphase bis zum Amtsantritt des neuen Bundesanwalts, Dr. Stefan Blättler, in engem Kontakt mit der Bundesanwaltschaft (BA). Den beiden Stellvertretenden Bundesanwälten gelang es in dieser Zeit, die BA weiter zu stabilisieren.

Die AB-BA lud 2021 die beiden Stellvertretenden Bundesanwälte regelmässig an ihre Aufsichtssitzungen ein und liess sich über systemisch relevante Themen informieren.

Im Berichtsjahr eröffnete die AB-BA zwei neue Inspektionen: Eine Inspektion betrifft die Zusammenarbeit zwischen der BA und den kantonalen Staatsanwaltschaften im Deliktfeld Terrorismus. Eine weitere Inspektion untersucht die Nichtanhandnahme- und Einstellungspraxis der BA der Jahre 2016 bis 2020.

Bei der Suche nach einer Nachfolge des zurückgetretenen ausserordentlichen Bundesanwalts, Dr. Stefan Keller, hat die AB-BA zudem die Gerichtskommission unterstützt.

 

Zur AB-BA:
Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) umfasst als Kollegialbehörde sieben von der Vereinigten Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählte Mitglieder. Gemäss Gesetz setzt sich die AB-BA aus einer Bundesrichterin, einem Bundesstrafrichter, zwei im Anwaltsregister eingetragene Anwaltspersonen und drei Fachpersonen zusammen. In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der AB-BA von einem ständigen Sekretariat unterstützt.


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