Bundesanwaltschaft: Tätigkeitsbericht 2021

Bern, 19.04.2022 - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat im Berichtsjahr 2021 für die Schweizer Rechtsprechung wegweisende Gerichtsurteile erwirkt und zahlreiche Verfahren zum Abschluss bringen können.

38 Urteile am Bundesstrafgericht in Bellinzona

2021 wurden insgesamt 38 erstinstanzliche Urteile am Bundesstrafgericht in Bellinzona veranlasst. Diese richteten sich gegen 56 beschuldigte Personen, wobei 44 verurteilt wurden. Die im Vergleich mit den Vorjahren überdurchschnittlich hohe Zahl ist Folge der grossen Anzahl an Anklageschriften, die im Vorjahr eingereicht werden konnten.

Zwei Urteile waren für die BA und die Rechtsprechung in der Schweiz von grosser Bedeutung:
Zum einen handelte es sich um die erste Verurteilung in einem in der Schweiz geführten Verfahren im Gebiet des Völkerstrafrechts überhaupt. Der Beschuldigte, ein ehemaliger Kommandant einer liberianischen Miliz, wurde vom Bundesstrafgericht zur Höchststrafe verurteilt. In seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der BA.

Und im Bereich der Wirtschaftskriminalität erging erstmalig ein Urteil gegen ein Finanzinstitut auf der Grundlage von Art. 102 Strafgesetzbuch ("Strafbarkeit des Unternehmens"). Die Bank wurde für schuldig befunden, keine geeignete Funktionentrennung und keine unabhängige, wirksame Überwachung von risikobehafteten Geschäftsbeziehungen sichergestellt sowie Interessenkonflikte nicht vermieden zu haben.

Weitere Urteile ergingen unter anderen in einem Fall von Beamtenkorruption mit der Verurteilung eines SECO-Beamten. Im Berichtsjahr wurde zudem eine erste Person wegen der Sprengung eines Bankomaten verurteilt.

Einreichung von Anklagen und weitere Urteile in Fällen von öffentlichem Interesse

Die bereits 2020 eingeleitete Abschlussphase der im Zusammenhang mit dem Weltfussball geführten Verfahren wurde im Berichtsjahr fortgesetzt. Im November 2021 wurden der ehemalige Präsident der FIFA (Joseph Blatter) und der ehemalige Präsident der UEFA (Michel Platini) angeklagt. Mit der Einreichung der Anklageschrift beim Bundesstrafgericht wurde auf Stufe BA ein weiteres Teilverfahren im Rahmen des gesamten «FIFA-Komplexes» abgeschlossen.

Ganz generell blieb die Anzahl der Erledigungen im Jahr 2021 hoch – im Berichtsjahr hat die BA rund 800 verfahrensabschliessende Verfügungen (1) erlassen und rund 250 Rechtshilfeverfahren abgeschlossen.

Einziehungen und Ersatzforderungen von über CHF 700 Millionen

Entsprechend dem Grundsatz der BA, dass sich Verbrechen nicht lohnen dürfen, bewirkte die BA im vergangenen Jahr vor Gericht namhafte Einziehungen und Ersatzforderungen von über CHF 700 Millionen. Der grösste Teil dieser Summe stammt aus Einziehungen und Ersatzforderungen aus zwei grossen Verfahren (2). Die entsprechenden Entscheide des Bundes- und des Bundesstrafgerichts (3) fielen im Vorjahr, wurden jedoch im Berichtsjahr rechtskräftig.

Im Rahmen des Vollzugs der Einziehungen und Ersatzforderungen wird die abschliessende Verwendung der Beträge festgelegt. Erst nach Klärung von möglichen Ansprüchen von Geschädigten und nach der Durchführung eines allfälligen Sharing-Verfahrens steht fest, welcher Betrag zugunsten des Bundes verbucht werden kann.

Die BA konnte ihren Betrieb jederzeit gewährleisten

Im Berichtsjahr wurden 14 Prozent mehr Strafuntersuchungen eröffnet als im Vorjahr. Von den bei den Gerichten gegen die BA eingereichten Beschwerden wurden praktisch alle abgewiesen bzw. ist das Gericht gar nicht darauf eingetreten; beim Bundesgericht waren es knapp 99%, beim Bundesstrafgericht rund 96% und bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts gar 100%.

Insgesamt zeigen die Zahlen, dass die BA trotz der Vakanz namentlich der Stelle des Bundesanwalts und den erschwerten Bedingungen durch die Covid-19-Pandemie jederzeit voll funktionsfähig war und ihren gesetzlichen Auftrag erfüllte. Dazu beigetragen haben sowohl das verdankenswerte Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA als auch die verlässliche und zielführende Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen.

 

(1) Strafbefehle, Einstellungen und Nichtanhandnahmen

(2) Vgl. Tätigkeitsberichte der BA 2020 S.24 (Ziff. 5), 2018, S. 10 (Ziff. 4.4, «MUS») und 2017, S. 20 (Ziff. 4.7, Geldwäschereiverfahren Usbekistan)

(3) Urteil 6B_67/2019 vom 16. Dezember 2020 des Bundesgerichts; Verfügung SN.2020.34 vom 3. Dezember 2020 der Strafkammer des Bundesstrafgerichts


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