Bund bewilligt erstes Gesuch für einen Cannabis-Pilotversuch in Basel-Stadt

Bern, 19.04.2022 - Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den ersten Pilotversuch zur kontrollierten Abgabe von nicht-medizinischem Cannabis bewilligt. Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt der Universität Basel, der Universitären Psychiatrischen Kliniken und dem Gesundheitsdepartement Basel-Stadt zum Verkauf von Cannabis in Apotheken. Der Versuch findet mit strengen Auflagen statt und wird wissenschaftlich begleitet. Die Ergebnisse sollen Erkenntnisse liefern für die künftige gesetzliche Regelung von Cannabis.

Seit 15. Mai 2021 sind in der Schweiz räumlich und zeitlich begrenzte Pilotversuche mit kontrollierter Abgabe von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken möglich. Seither sind einzelne Gesuche beim BAG eingegangen. Nun wurde das erste Gesuch aus dem Kanton Basel-Stadt bewilligt, in dem der legale Verkauf von Cannabis in Apotheken untersucht werden soll. Eine fachliche Beratung der Konsumierenden über einen risikoärmeren Konsum soll so sichergestellt werden. Die Pilotversuche sollen Erkenntnisse über die Auswirkungen eines kontrollierten Zugangs zu Cannabis insbesondere auf die Gesundheit der Konsumierenden, deren Konsumgewohnheiten oder den Schwarzmarkt liefern.

Die Cannabis-Pilotversuche müssen strenge Auflagen betreffend Gesundheits- und Jugendschutz erfüllen. So dürfen nur Erwachsene an der Studie teilnehmen und ihr Gesundheitszustand muss laufend überwacht werden. Es gilt ein vollständiges Werbeverbot. Die Cannabisprodukte müssen zudem hohe Qualitätsanforderungen einhalten und stammen aus biologischem Anbau. Die Weitergabe von Studiencannabis wird mit geeigneten Massnahmen sanktioniert und hat im Wiederholungsfall den Ausschluss vom Pilotversuch zur Folge.

Neue Erkenntnisse dank Pilotversuchen

Heute ist es in der Schweiz verboten, Cannabis anzubauen, zu importieren, herzustellen oder zu verkaufen. Trotz dieses Verbots ist der Konsum verbreitet und der Schwarzmarkt blüht. Damit ist die Sicherheit der Konsumierenden nicht gewährleistet. Befragungen zeigen, dass sich eine Mehrheit der Bevölkerung offen zeigt dafür, den Umgang mit Cannabis in den nächsten Jahren grundsätzlich zu überdenken. Die Einstellungen in der Bevölkerung bestätigen damit den Weg, der von Bundesrat und Parlament in der Cannabispolitik eingeschlagen wurde.
Die Pilotversuche sollen die Kenntnisse zu alternativen Regulierungsformen (z.B. regulierter Verkauf in Apotheken) erweitern. Sie sollen eine Grundlage für die künftige gesetzliche Regelung liefern, die wissenschaftlich fundiert ist und von der Bevölkerung akzeptiert wird.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit (BAG), Kommunikation, +41 58 462 95 05, media@bag.admin.ch

Für Fragen zum Pilotprojekt:

Gesundheitsdepartement des Kantons Basel

Lavinia Flückiger, wissenschaftliche Mitarbeiterin Abteilung Sucht und Co-Projektleiterin der Studie: lavinia.flueckiger@bs.ch, Telefon +41 61 267 89 23



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