Ukraine: Übernahme weiterer EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus

Bern, 13.04.2022 - Der Bundesrat hat am 13. April 2022 entschieden, die neuen EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus zu übernehmen. Die Anpassung der entsprechenden Verordnungen ist in Erarbeitung. Zudem hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) rund 200 Personen neu den Finanz- und Reisesanktionen unterstellt.

In Anbetracht der anhaltenden russischen Militäraggression in der Ukraine und der klaren Hinweise auf Gräueltaten in Butscha hat die EU am 8. April 2022 weitere Sanktionen gegenüber Russland sowie gewisse Massnahmen gegenüber Belarus verabschiedet.

Dieses fünfte Sanktionspaket umfasst Massnahmen in den Bereichen Güter, Finanzen und Transport. Dazu gehören ein Importverbot für Kohle sowie weitere Güter, die für Russland wichtige Einkommensquellen darstellen (Holz, Zement, Meeresfrüchte, Wodka u.a.) und ein Exportverbot für Kerosin und andere Güter, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen können (darunter Industrieroboter oder gewisse Chemikalien).

Des Weiteren hat die EU Verbote im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge, neue Finanzsanktionen insbesondere im Hinblick auf Trusts und die Untersagung der finanziellen Unterstützung russischer öffentlicher Einrichtungen beschlossen. Zudem hat die EU ein Verbot des Transports von Waren auf dem Territorium der EU durch russische oder belarussische Transportunternehmen und ein Verbot des Zugangs zu europäischen Häfen für russische Schiffe erlassen.

Der Bundesrat hat am 13. April 2022 entschieden, die neuen Massnahmen der EU gegen Russland und Belarus zu übernehmen mit Ausnahme der Transportverbote deren Übernahme für die Schweiz aufgrund ihrer geografischen Lage nicht notwendig ist. Die entsprechenden Anpassungen der Verordnungen über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine und über Massnahmen gegenüber Belarus sind im WBF in Erarbeitung.

Zudem hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Sanktionierung von über 200 weiteren Personen und Organisationen gutgeheissen. Dies betrifft Personen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kommunikation/Propaganda und Militär sowie Oligarchenkreise und deren Familienmitglieder. Unter den neu sanktionierten Personen sind auch zwei Töchter von Präsident Putin. Die Sanktionsliste der Schweiz entspricht damit vollständig derjenigen der EU. Diese Anpassungen treten am 13. April 2022 um 18.00 Uhr in Kraft.


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