Inkrafttreten der Massnahmen für eine nachhaltigere Landwirtschaft

Bern, 13.04.2022 - Der Bundesrat hat am 13. April 2022 das erste Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft verabschiedet. Damit wird ein erster Teil der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» umgesetzt. Dank der neuen Bestimmungen wird die Umwelt besser vor den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffüberschüssen geschützt. Das Inkrafttreten ist grösstenteils für Januar 2023 vorgesehen.

Dieses Verordnungspaket entstand aufgrund der parlamentarischen Initiative 19.475, die von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates eingereicht worden war. In der Folge verabschiedete das Parlament im März 2021 das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden. Das vorliegende Verordnungspaket konkretisiert nun jene Änderungen, die sich aufgrund des angepassten Landwirtschaftsgesetzes ergeben. Ein Teil der Massnahmen wird im Januar 2023 in Kraft treten.

Besserer Schutz der Gewässer

Eines der Ziele der parlamentarischen Initiative besteht darin, die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken bis 2027 um 50 Prozent zu reduzieren. Dazu gehört auch ein besserer Schutz von Oberflächengewässern, Grundwasser und Biotopen vor den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln. Ein Teil der verabschiedeten Massnahmen betrifft die Anforderungen, die von allen Betrieben, die Direktzahlungen erhalten oder erhalten wollen, erfüllt werden müssen.

Neu ist, dass ab dem 1. Januar 2023 keine Pflanzenschutzmittel mehr verwendet werden dürfen, deren Wirkstoffe ein hohes potenzielles Risiko aufweisen. Falls jedoch keine risikoärmere Alternative zur Verfügung steht, werden Ausnahmen möglich sein. Ausserdem müssen die Betriebe die Verfrachtung von Pflanzenschutzmitteln von den behandelten Parzellen reduzieren. Sie müssen beispielsweise einen grösseren Abstand zwischen ihrer Parzelle und Wasserschächten einhalten.

 Schliesslich schaffen neue Direktzahlungsprogramme finanzielle Anreize, um die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf Ackerflächen und in Spezialkulturen voranzutreiben.

Stickstoff und Phosphor reduzieren

Das andere Ziel der parlamentarischen Initiative besteht darin, die Nährstoffverluste bis 2030 zu reduzieren. Der Bundesrat hat das Reduktionsziel bei mindestens 20 Prozent angesetzt. Um dieses zu erreichen, wird unter anderem ab 2024 die Toleranzgrenze von 10 Prozent, die bei der Berechnung der Düngerbilanz bisher toleriert wurde, abgeschafft. Zudem müssen ab 2024 auf mindestens 3,5% der Ackerfläche spezifische Biodiversitätsförderflächen angelegt werden. Die Inkraftsetzung wird aufgrund der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die weltweite Versorgung gegenüber dem Vorschlag in der Vernehmlassung um ein Jahr auf 2024 verschoben.

Bessere Rückverfolgbarkeit dank Digitalisierung

Künftig müssen Kraftfutter- und Düngerlieferungen sowie das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln besser dokumentiert und kommuniziert werden. Die gesammelten Daten werden eine solide Informationsgrundlage für den Agrarsektor und den Bund bilden. Dies wird es ihnen ermöglichen, das Betriebsmanagement zu verbessern und die Massnahmen zur Erreichung der Umweltziele effizienter zu wählen.

Schliesslich erwartet der Bundesrat von den betroffenen Branchen- und Produzentenorganisationen sowie von weiteren betroffenen Organisationen das Einleiten zusätzlicher Reduzierungsmassnahmen, damit die beiden Ziele erreicht werden können.

Die Unterlagen zum Verordnungspaket zur parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» sind auf der BLW-Webseite (https://www.blw.admin.ch/politik/agrarpolitik) abrufbar.


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