NEAT im Kanton Uri: Zwischenlager grösstenteils im Chalchofen

Bern, 14.07.2005 - Mit der Baubewilligung für das NEAT-Projekt Uri 2003 vom 5. März 2004 hat das UVEK von der AlpTransit Gottard AG (ATG) verlangt, die im Talboden von Rynächt geplanten Zwischenlager so weit wie möglich in den ehemaligen Steinbruch Chalchofen zu verlegen. Eine entspre­chende Planänderung der ATG wurde vom UVEK nun gutgeheissen. Damit wird auch den Anliegen des Kantons Uri weitgehend Rechnung getragen.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte mit Verfügung vom 5. März 2004 die Plangenehmigung für den südlichen Teil des NEAT-Auflageprojektes Uri 2003 erteilt (Verfügung Uri 03). Gleichzeitig aber wies es die ATG an, die beiden im Rynächt vorgesehenen Zwischenlager für Ausbruchmaterial zu möglichst grossen Teilen in den Chalchofen zu verlegen. Das UVEK entsprach damit dem Anliegen des Kantons Uri, landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Reussebene zu schonen.

Die hierauf von der ATG eingereichte Projektänderung Chalch-ofen basiert auf Gesprächen mit dem Kanton Uri, mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) sowie mit den acht an den NEAT-Verfahren beteiligten gesamtschweizerischen Umweltorganisationen. Der gröss­te Teil des ursprünglich in der Talebene vorgesehenen Materials (260'000 m3) wird nun in den Chalchofen verlegt. Dies erfordert eine vorübergehende Rodung von 10'344 m2 Wald.

Nur das Nebenlager (50'000 m3) kommt an der östlichen Talflanke im Rynächt zu liegen. Der Kanton wollte auch dieses Nebenlager in den Chalchofen verschieben, um zusätzliche Landwirtschaftsflächen zu schonen. Auch erhoffte er sich bei starkem Wind eine geringere Staubbelästigung. Dazu müssten aber weitere 2'600 m2 Wald gerodet werden, die einen besonders schützenswerten Lebensraum im Sinne des Natur- und Heimatschutzgesetzes darstellen und kaum wieder herstellbar wären.

Nachdem das UVEK bereits in der Verfügung Uri 03 den Anliegen der Landwirtschaft zu grossen Teilen entsprochen hat und es zudem unsicher ist, ob das Verlegen des Nebenlagers in den Chalchofen tatsächlich eine Staubverminderung zur Folge hätte, hat es diesem Begehren nicht entsprochen. Mit einem umfassenden Massnahmenpaket wird die Staubentwicklung so gering als möglich gehalten. Unter diesen Umständen wäre die Rodung von zusätzlichem und besonders geschütztem Wald ein unverhältnismässiger Eingriff in die Natur.


Herausgeber

Bundesamt für Verkehr
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-880.html