Bundesrat beschliesst Teilinkraftsetzung des Informationssicherheitsgesetzes

Bern, 06.04.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. April 2022 Artikel 87 des Informationssicherheitsgesetzes (ISG) vorzeitig in Kraft gesetzt. Diese Bestimmung ermächtigt den Bundesrat, völkerrechtliche Verträge im Bereich der Informationssicherheit abzuschliessen. Damit ermöglicht er den Abschluss von schon länger geplanten Sicherheitsvereinbarungen mit Polen und Kanada.

Die Schweiz unterhält mit einer Vielzahl von Staaten und Organisationen Vereinbarungen über den Austausch und gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen. Mit diesen international weitgehend standardisierten Abkommen anerkennen die beiden Vertragspartner die jeweils geltenden Sicherheitsbestimmungen der anderen Partei als gleichwertig und regeln die Modalitäten des Informationsaustauschs. Damit schaffen diese Abkommen die notwendigen Voraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und für eine vertiefte Rüstungskooperation zwischen den Vertragspartnern. Sie ermöglichen es Schweizer Unternehmen ausserdem, sich für klassifizierte Aufträge der anderen Vertragspartei zu bewerben.

Solche Vereinbarungen können heute nur im militärischen Bereich, das heisst für klassifizierte militärische Informationen, abgeschlossen werden. Zahlreiche Partner der Schweiz unterscheiden jedoch nicht zwischen militärischen und zivilen geschützten Informationen und verlangen einheitliche Vereinbarungen. So zum Beispiel auch Polen und Kanada, mit denen die Schweiz ebenfalls enger zusammenarbeiten will und die beide auch an Schweizer Firmen klassifizierte Aufträge vergeben wollen.

Teilinkraftsetzung ermöglicht engere Zusammenarbeit mit Polen und Kanada

Artikel 87 des Informationssicherheitsgesetzes, das Ende Dezember 2020 vom Parlament verabschiedet wurde, gibt dem Bundesrat die nötige einheitliche Vertragsabschlusskompetenz. Weil das ISG, seine Verordnungen und die nötigen technischen Vorgaben jedoch erst in der ersten Hälfte 2023 in Kraft treten, hat der Bundesrat entschieden, Artikel 87 vorzeitig in Kraft zu setzen.

Damit schafft der Bundesrat die rechtliche Grundlage für einen rascheren Abschluss von Sicherheitsvereinbarungen mit Polen und Kanada und öffnet der Schweizer Wirtschaft den Zugang zu klassifizierten Beschaffungen dieser Länder. Diese Bestimmung wird am 1. Mai 2022 in Kraft treten.

Vernehmlassung zum ISG kommt 2022

Diese Teilinkraftsetzung des ISG ist kein Präjudiz für den Abschluss der Sicherheitsvereinbarungen mit Polen und Kanada durch den Bundesrat. Darüber wird der Bundesrat in einem weiteren Schritt entscheiden.

Das Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz wird zurzeit mit zahlreichen Stellen von Bund und Kantonen erarbeitet. Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens ist für Mitte 2022 geplant.


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