Bericht des Bundesrats über die Aktivitäten der schweizerischen Migrationsaussenpolitik 2021

Bern, 06.04.2022 - Die Schweizer Migrationsaussenpolitik war 2021 erneut von der Covid-19-Pandemie geprägt. Trotzdem konnten auf verschiedenen Ebenen Fortschritte erzielt werden – etwa bei der bilateralen Zusammenarbeit, den Rückführungen von abgewiesenen Asylsuchenden und dem Schweizer Resettlement-Programm. Dies zeigt der Jahresbericht zur schweizerischen Migrationsaussenpolitik, der am 6. April 2022 vom Bundesrat gutgeheissen wurde.

Im besonderen Fokus stand 2021 der Regimeumsturz durch die Taliban in Afghanistan, wobei grössere Fluchtbewegungen ausblieben. Neben der umgehenden Evakuation und Aufnahme von rund 400 unmittelbar gefährdeten Personen aus Afghanistan stand daher der substanzielle Ausbau des humanitären Engagements im Land und in den Nachbarstaaten Pakistan und Iran im Vordergrund. Die Schweiz unterstützte hierbei die koordinierten Bestrebungen der Europäischen Union (EU) und der Vereinten Nationen.

Nach einem Rückgang im Vorjahr erreichte die Zahl der in der Schweiz gestellten Asylgesuche das Vor-Pandemie-Niveau. Das wichtigste Herkunftsland war mit über 3000 Gesuchen Afghanistan, wobei die meisten dieser afghanischen Asylsuchenden die Heimat bereits vor dem Umsturz verlassen hatten. Gleichzeitig fanden im 2021 im Vergleich zum Vorjahr trotz anhaltender pandemiebedingter Einschränkungen rund 20 Prozent mehr Rückführungen von Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich statt.

Im Februar 2021 haben das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine Zusammenarbeitsvereinbarung für die Laufzeit 2021 - 2024 unterzeichnet. Das WBF ist damit erstmals Teil dieser Vereinbarung. Damit sollen die Synergien zwischen Migrations- und Aussenpolitik sowie der internationalen Entwicklungszusammenarbeit noch besser genutzt werden.

Schweizer Migrationsaussenpolitik in Europa

Im europäischen Kontext fokussiert der Bericht auf die Freigabe des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte Entwicklungsprojekte der EU, auf die politische Instrumentalisierung der Migranten, insbesondere an der belarussischen Grenze, und generell auf die Entwicklungen im Schengen- und Dublin-Bereich. Die Schweiz beteiligte sich 2021 aktiv an der Arbeitsgruppe zur Untersuchung der Push-back-Vorwürfe gegen Frontex und setzte sich im Verwaltungsrat von Frontex gleichzeitig dafür ein, dass die Grundrechte bei allen Einsätzen eingehalten werden. Sie hat sich zudem weiter für eine europäische Asyl- und Migrationsreform eingesetzt, die ein krisenfestes Migrationssystem zum Ziel hat. Dass eine solche Reform nötig ist, hat insbesondere auch die Krise an der Grenze zu Belarus gezeigt.

Internationale Migrationszusammenarbeit

Ausserhalb Europas konnte trotz den schwierigen Bedingungen aufgrund der Covid-19-Pandemie die bilaterale Migrationszusammenarbeit ausgebaut werden, etwa mit einem Abkommen zwischen der Schweiz und Gambia. Im Horn von Afrika engagierte sich die Schweiz für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und für die Integration von Geflüchteten. Zudem wurden die Nothilfemassnahmen im Konflikt in Äthiopien, namentlich in der Region Tigray, verstärkt. Das Schweizer Resettlement-Programm wurde nach den operationellen Schwierigkeiten im ersten Pandemiejahr optimiert, die Auswahlverfahren konnten dank Video-Interviews weitergeführt werden. Auswahlmissionen fanden im Libanon, Ägypten und in der Türkei statt. Angesichts der Entwicklungen in Afghanistan wurden bei der Aufnahme aus der Türkei - im Rahmen des Resettlement-Programms (gesamthaft 1050 Personen im Jahr 2021) - verstärkt afghanische Flüchtlinge berücksichtigt, darunter mehrheitlich Frauen und Kinder.

Auf multilateraler Ebene konnte die Zusammenarbeit mit wichtigen internationalen Organisationen und Partnern gestärkt werden. Beispielsweise übernahm die Schweiz gemeinsam mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) die Leitung des High-Level Officials Meeting (HLOM) am 14. und 15. Dezember 2021 in Genf.

Herausforderungen 2022

Die Migrationslage in Europa hat sich mit dem Krieg in der Ukraine seit Ende Februar fundamental geändert. Prioritär ist die Sicherstellung des Schutzes der Geflüchteten aus der Ukraine. Die Schweiz koordiniert sich dabei auch eng mit der EU. Hinzu kommen die Herausforderungen und Folgen der Covid-19-Pandemie und die Migration und Zwangsvertreibungen aus den zahlreichen Krisen- und Konfliktherden im Nahen und Mittleren Osten und auf dem afrikanischen Kontinent. Ob es dabei zu einem Anstieg der Asylgesuche kommt, hängt neben verschiedenen politischen Faktoren auch stark von der humanitären Lage in den betroffenen Ländern und Regionen ab. Die Gewährung des kollektiven Schutzstatus S an die Geflüchteten aus der Ukraine soll auch dazu dienen, die Asylstrukturen möglichst wenig zu belasten, damit ein allfälliger Anstieg der Asylgesuche bewältigt werden kann.


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