Weitere Unterkünfte für Flüchtlinge aus der Ukraine

Bern-Wabern, 01.04.2022 - Das Staatssekretariat für Migration (SEM) stellt – in Zusammenarbeit mit dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) – weitere Unterkunftsplätze für geflüchtete Personen aus der Ukraine bereit. An den Standorten Thun und Chamblon (ab 1. April) sowie Neuchlen und Liestal (ab 8. April) können in Mehrzweckhallen der Armee mehrere hundert Schlafmöglichkeiten vom SEM genutzt werden.

Seit dem Kriegsbeginn in der Ukraine sind mehr als vier Millionen Menschen aus dem Land geflüchtet, tausende auch in die Schweiz. Diese enorme Flüchtlingsbewegung stellt die Staaten in Europa vor grosse Herausforderungen. So haben sich bisher in der Schweiz mehr als 21 000 Personen in einem der sechs Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion BAZmV registrieren lassen. Um allen Schutzsuchenden schnell ein Dach über dem Kopf zu geben, sie zu verpflegen und falls nötig medizinisch zu versorgen, braucht es – mit Blick auf die beschränkten Kapazitäten in den BAZ – vorausschauend weitere Unterbringungsmöglichkeiten. Das SEM hat seine Unterbringungsplätze von rund 4500 vor der Ukrainekrise bereits auf aktuell über 8000 Plätze erhöht. Da diese bereits stark ausgelastet sind und teilweise nur befristet zur Verfügung stehen, muss der Bund weitere Reserven schaffen – vor allem auch für Geflüchtete aus anderen Staaten, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. Allein im Februar 2022 waren dies rund 1300 Personen.

Seit dem 1. April stehen dem Staatssekretariat für Migration (SEM) an zwei neuen Standorten zusätzliche temporäre Schlafplätze in Sport- und Mehrzweckhallen der Armee für aus der Ukraine geflüchtete Personen zur Verfügung; 200 Plätze in Thun (BE), 200 weitere in Chamblon (VD). In Liestal (BL) kommt ab dem 8. April eine weitere Halle mit 200 Plätzen dazu. Gleichzeitig stellt das VBS auch eine Sporthalle mit vorerst 80, später allenfalls 200 Plätzen in Neuchlen (SG) bereit.

Weitere Armee-Sporthallen sind in Abklärung. Es handelt sich hierbei um provisorische Einrichtungen, in denen die Schutzbedürftigen wenige Tage während des Registrierungsprozesses untergebracht sind. Anschliessend werden sie einem Kanton zugewiesen, der ab diesem Zeitpunkt die Betreuung der schutzbedürftigen Personen übernimmt.

Das VBS hat sich im Rahmen einer Notfallplanung von Bund, Kantonen sowie Städte- und Gemeindeverband 2016 verpflichtet, das SEM bei der Suche und Bereitstellung geeigneter Asylunterkünfte zu unterstützen. Um einen weiteren Anstieg an Schutzsuchenden bewältigen zu können, prüft das VBS gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Migration laufend weitere Unterkünfte. Das SEM ist im Verbund mit Kantonen und Gemeinden für die Betreuung und Versorgung der Geflüchteten zuständig.


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