Jugend+Sport-Agenda 2025: Bundesrat will Förderprogramm ausweiten und ehrenamtliche Arbeit stärken

Bern, 30.03.2022 - Der Bundesrat will das grösste Sportförderprogramm des Bundes Jugend+Sport (J+S) stärken, damit es noch mehr Kinder und Jugendliche erreicht. So werden unter anderem das Fördergefäss «J+S-Lager» neu auch für Sportvereine und weitere Organisationen geöffnet und neue Möglichkeiten für virtuelle Kursformate geschaffen. Dazu hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. März 2022 die Teilrevision der Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöV) auf den 1. Dezember 2022 in Kraft gesetzt. Die Anpassungen sind ein zweites von drei Massnahmenpaketen der J+S-Agenda 2025, mit welcher das Regelwerk vereinfacht, die Digitalisierung vorangetrieben und die Fördergefässe optimiert werden. Damit soll unter anderem das Ehrenamt gestärkt werden.

Das grösste Sportförderprogramm des Bundes Jugend+Sport feiert dieses Jahr sein 50-Jahr-Jubiläum. Jährlich finden rund 80’000 Sportkurse oder Lager mit über 600'000 Teilnehmenden in rund 80 Sportarten statt. Seit der Gründung 1972 ist das Programm stark gewachsen. Zugenommen hat sowohl die Anzahl der angebotenen Sportarten wie auch die Zahl der Teilnehmenden und Leitenden. Gleichzeitig ist das Programm und damit die Regelungsdichte komplexer geworden.

Umsetzung des zweiten Massnahmenpakets der J+S-Agenda 2025

Angesichts dieser Entwicklungen hatte sich das Bundesamt für Sport (BASPO) bereits Ende 2019 mit der J+S-Agenda 2025 das Ziel gesetzt, das Programm zu vereinfachen, indem die Regelungsdichte verringert, die Prozesse vereinfacht, die Digitalisierung vorangetrieben und Fördergefässe optimiert werden. Diese Agenda umfasst drei Massnahmenpakete.

Im ersten Paket wurden bereits im Jahr 2020 Prozesse im Hinblick auf die Einführung der neuen Nationalen Datenbank für Sport (NDS) angepasst. Nach der Aufhebung des Sportarten-Moratoriums (Umsetzung Motion Gmür 17.3605) wurden zudem neue Sportarten zugelassen. Weiter wurden die Lagerbeiträge erhöht (Postulat Campbell 18.3053) sowie die Rahmenbedingungen für die Integration und Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in J+S-Aktivitäten angepasst. Ausserdem wurde die kostenlose Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zum Besuch von J+S-Kaderkursen eingeführt. Dieses Paket wurde mit der Anpassung der Sportförderungsverordnung vom 3. April 2020 umgesetzt.

Fördergefäss «J+S-Lager» wird auch für Sportvereine geöffnet

Im vorliegenden zweiten Massnahmenpaket, für dessen Umsetzung die Teilrevision der Sportförderverordnung nötig ist, werden nun einzelne Prozesse und Förderbedingungen vereinfacht und vereinheitlicht. Im Zuge dieser Vereinheitlichung wird das Fördergefäss «J+S-Lager» auf Sportvereine und weiteren Organisationen, die J+S-Aktivitäten anbieten, ausgeweitet. Dieses Gefäss stand bisher lediglich Jugendorganisationen, Gemeinden, Schulen, Kantonen sowie nationalen Verbänden offen. Mit dieser Öffnung will der Bundesrat dazu beitragen, noch mehr Kinder und Jugendliche anzusprechen, damit sie sportlich aktiv werden oder bleiben. Gerade jetzt, nach den Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie, sollen sie wieder für den Sport und das regelmässige Sporttreiben begeistert werden.

Die Covid-19-Pandemie hat aber auch neue Erkenntnisse gebracht und dafür gesorgt, dass gerade im Bereich der Digitalisierung der Leiterausbildung mit multimedialen Lernmedien und virtuellen Kursformaten zusätzliche Möglichkeiten geschaffen und damit Fortschritte erzielt werden konnten. Die neuen Regelungen werden auch auf die Bedürfnisse der zunehmenden Digitalisierung und Flexibilisierung im Ausbildungsbereich abgestimmt. Gleichzeitig werden zahlreiche Ausnahmebestimmungen der über 80 Sportarten aufgehoben, durch die das J+S-Regelwerk sehr komplex geworden war. Dies betrifft insbesondere die Regelungen im Bereich Sicherheit, die über alle Sportarten hinweg harmonisiert werden sollen.

Mehrkosten von rund sechs Millionen Franken

Insbesondere wegen der Ausweitung des Fördergefässes «J+S-Lager» auf die Sportklubs und weitere Organisationen hat die Verordnungsrevision Mehrkosten von rund 6 Millionen pro Jahr zur Folge. Da der J+S-Transferkredit in den letzten Jahren nicht vollständig ausgeschöpft worden ist, können die zu erwartenden Mehrkosten voraussichtlich bis 2023 mit dem Subventionskredit J+S gedeckt werden. Sollten mehr Kinder und Jugendliche als erwartet über J+S gefördert und noch weitere Sportarten ins Programm aufgenommen werden, könnte eine Krediterhöhung voraussichtlich ab 2024 nötig werden. Ein wichtiger Faktor wird sein, inwieweit sich die Teilnahmen der Kinder und Jugendlichen nach der Covid-19-Pandemie entwickeln werden.

Das dritte Massnahmenpaket ist das umfassendste und wird aktuell in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Verbände mit Blick auf die Umsetzung per 2025 erarbeitet. Es beinhaltet Massnahmen für nachvollziehbare und einheitlichere Subventionsbedingungen, zeitgemässe Ausbildungsinhalte und -strukturen sowie die Einführung eines modernen digitalen Lernsystems.


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