Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Abbau der Corona-Schulden

Bern, 18.03.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. März 2022 die Botschaft zum Abbau der coronabedingten Verschuldung verabschiedet. Die zusätzlichen Schulden, die durch die hohen ausserordentlichen Ausgaben zur Abfederung der Corona-Pandemie aufgelaufen sind, sollen mit zukünftigen Finanzierungsüberschüssen wieder abgebaut werden. Die Verschuldung kann damit ohne Steuererhöhungen oder Sparprogramme abgebaut werden. Die gute finanzpolitische Ausgangslage von vor der Corona-Pandemie soll wiederhergestellt werden, um für künftige Herausforderungen und Krisen gewappnet zu sein. Zudem sind solide öffentliche Finanzen ein wesentlicher Standortfaktor.

Um die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern, haben Bundesrat und Parlament für die Jahre 2020–2022 umfangreiche Massnahmen bewilligt. Die damit verbundenen ausserordentlichen Ausgaben haben zu einer zusätzlichen Verschuldung des Bundes geführt, die gemäss Vorgaben der Schuldenbremse innerhalb von sechs Jahren wieder abgebaut werden muss. Die coronabedingte Verschuldung belief sich bis Ende 2021 auf 20,3 Milliarden Franken und dürfte bis Ende 2022 auf 25-30 Milliarden Franken ansteigen. Ausgewiesen wird dieser Fehlbetrag in der Statistik für den ausserordentlichen Haushalt, dem sogenannten Amortisationskonto.

Der Bundesrat hatte die Strategie zum Abbau der coronabedingten Verschuldung an seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 festgelegt. Der Schuldenabbau soll ohne Sparprogramme oder Steuererhöhungen erfolgen und so ausgestaltet werden, dass die Erholung der Wirtschaft nach der Krise möglichst wenig beeinträchtigt wird und eine stetige Finanzpolitik gewährleistet ist. Zum einen wird der Bundesanteil an den Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in der Höhe von aktuell 1,3 Milliarden Franken zum Abbau des Fehlbetrags verwendet. Zum anderen ist eine temporäre Gesetzesänderung notwendig. Zwei mögliche Varianten wurden von August bis November 2021 in die Vernehmlassung gegeben. Es gingen insgesamt 48 Stellungnahmen ein. Der Bundesrat hat den Ergebnisbericht am 26. Januar 2022 zur Kenntnis genommen.

Abbau der Schulden in der Vernehmlassung begrüsst

In der Vernehmlassung wurde der Schuldenabbau klar begrüsst. Eine Mehrheit befürwortete die Option, nur die Hälfte der Schulden abzubauen (Variante 2). Der Bundesrat möchte jedoch so wenig wie möglich in die bewährte Systematik der Schuldenbremse eingreifen. Er beantragt dem Parlament, die Corona-Schulden deshalb gemäss Variante 1 ganz abzubauen, zumal auch diese Variante ohne einschneidende Massnahmen für den Bundeshaushalt umsetzbar ist. Für einen vollständigen Abbau sprechen auch weitere Gründe: Erstens hat die Corona-Pandemie gezeigt, wie schnell die Schulden ansteigen können und wie wichtig ein solider Finanzhaushalt ist, um rasch umfangreiche Massnahmen ergreifen zu können. Zweitens sind solide öffentliche Finanzen für viele Unternehmen ein wesentlicher Standortfaktor und erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Drittens soll die gute finanzpolitische Ausgangslage von vor der Coronakrise wiederhergestellt werden, um für künftige Herausforderungen und Krisen gewappnet zu sein. Insbesondere die alternde Bevölkerung und der Klimawandel dürften die öffentlichen Finanzen längerfristig belasten.

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat, den Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto mittels zukünftiger Finanzierungsüberschüsse abzubauen und die Frist für den Schuldenabbau bis ins Jahr 2035 zu erstrecken. Es wird mit ordentlichen Finanzierungsüberschüssen von rund 1 Milliarde Franken pro Jahr gerechnet. Diese entstehen, weil die budgetierten Ausgaben in der Regel nicht vollständig ausgeschöpft werden. Zusammen mit den Zusatzausschüttungen der SNB kann der Fehlbetrag damit innert 11 bis 13 Jahren ausgeglichen werden.

Die Gesetzesänderung soll 2023 in Kraft treten.


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