Ukraine: Bund und Sozialpartner unterstützen Schutzsuchende beim Zugang zum Arbeitsmarkt
Bern, 16.03.2022 - Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat sich am 16. März 2022 mit den Sozialpartnern über die Aufnahme von Menschen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt ausgetauscht. Nachdem der Bundesrat per 12. März 2022 den Schutzstatus S aktiviert hatte, können die Schutzsuchenden ohne Wartefrist eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufnehmen. Die Sozialpartner zeigten sich bereit, zur Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen beizutragen.
Nach Ansicht des Bundesrats ist der Zugang zur Erwerbstätigkeit zentral, damit die geflüchteten Personen während ihres Aufenthalts in der Schweiz am sozialen und beruflichen Leben teilnehmen können. Es soll ihnen ein strukturierter Alltag, finanzielle Unabhängigkeit und der Erhalt ihrer beruflichen Qualifikationen im Hinblick auf eine Rückkehr in ihre Heimat ermöglicht werden. Mit der Aktivierung des Schutzstatus S hatte der Bundesrat daher entschieden, dass die schutzsuchenden Personen aus der Ukraine ohne Wartefrist eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bleibt aber von Gesetzes wegen bewilligungspflichtig.
Sozialpartner sichern Unterstützung zu
Die Integration einer grossen Zahl von Menschen in den Arbeitsmarkt stellt Bund, Kantone und die Sozialpartner vor besondere Herausforderungen. Darüber tauschte sich die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) mit den Spitzen des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, des Schweizerischen Gewerbeverbands, des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes sowie Travail.Suisse aus. An dem Gespräch nahmen ausserdem Staatssekretärin Christine Schraner Burgener vom Staatssekretariat für Migration (SEM) und Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), teil.
Die Vertreter der Sozialpartner zeigten sich bereit, Bund und Kantone aktiv dabei zu unterstützen, die Menschen aus der Ukraine bestmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es ist das gemeinsame Ziel des Bundes und der Sozialpartner, den Schutzsuchenden aus der Ukraine die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu erleichtern, zugleich aber auch den Schutz vor Missbrauch und Sozialdumping sicherzustellen. Dieser Schutz wird primär über die gesetzlich verankerte Bewilligungspflicht gewährleistet. Zuständig für die Bewilligung einer Erwerbstätigkeit sind die kantonalen Arbeitsmarktbehörden. Sie müssen insbesondere prüfen, ob die Arbeits- und Lohnbedingungen orts-, berufs- und branchenüblich sind. Die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen wird anschliessend durch die paritätischen und die tripartiten Kommissionen kontrolliert, in denen die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite vertreten sind.
Integrationsvorlehre und Sprachkenntnisse fördern
Bund und Sozialpartner sind sich zudem einig, dass grundsätzlich auch Personen mit Schutzstatus S von der Integrationsvorlehre (INVOL) profitieren sollen. Mit diesem Instrument können Personen, die den Schutz der Schweiz voraussichtlich für längere Zeit beanspruchen müssen, gezielt und praxisorientiert auf eine Berufslehre oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz vorbereitet werden. Seitens des SECO wurde auch darauf hingewiesen, dass Personen mit Schutzstatus S Zugang zu den Beratungs- und Vermittlungsleistungen der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren haben.
Die EJPD-Vorsteherin betonte schliesslich die Bedeutung von Sprachkenntnissen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Personen mit Status S haben bereits grundsätzlich Zugang zu bestehenden kantonalen Massnahmen wie Sprachkursen. Im Auftrag des EJPD prüft das SEM zurzeit aber mit den Kantonen, ob es zusätzliche Massnahmen zum erleichterten Erwerb einer Landessprache braucht.
Zudem hat sich am Treffen auch ein hoher Bedarf an praktischen Informationen gezeigt, etwa zu Fragen rund um den Bereich Arbeit. Diese werden nun in einer Arbeitsgruppe unter Leitung des SEM in Zusammenarbeit mit dem SECO und gemeinsam mit den Sozialpartnern aufgearbeitet.
Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine sind über 3 Millionen Menschen aus dem Land geflüchtet. Sie suchen Schutz in den Nachbarländern und zunehmend auch in der Schweiz. Insgesamt wurden bisher über 6000 Schutzsuchende aus der Ukraine durch das SEM registriert. Das SEM rechnet damit, dass mehrere zehntausend Menschen in der Schweiz Schutz suchen könnten.
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