Vogelgrippe: Massnahmen werden verlängert

Bern, 11.03.2022 - Am 10. März 2022 wurde bei Schaffhausen bei einer toten Möwe die Vogelgrippe nachgewiesen. Zudem wurde ein weiterer toter Graureiher im Pelikangehege des Tierparks Bern positiv auf Aviäre Influenza getestet. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV verlängert nun die Schutzmassnahmen, welche seit November 2021 entlang der grossen Gewässer der Schweiz gelten, bis Ende März.

Viele Zugvögel haben ihr Winterquartier verlassen, der Höhepunkt der Vogelgrippe wurde in der ersten Januarwoche erreicht, unterdessen sinken die Fallzahlen. Dennoch grassiert die Seuche immer noch in weiten Teilen Europas. Der neue Fall bei einer Möwe, die im Kraftwerk Schaffhausen am Rhein gefunden wurde, und auch der weitere tote Graureiher im Pelikangehege des Tierparks Bern zeigen, dass die Schweiz die Vorsichtsmassnahmen aufrechterhalten muss, damit sich die Seuche weiterhin nicht von Wildtieren auf das Hausgeflügel überträgt.

Geltende Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels

Entlang der grossen Gewässer des Mittellandes sowie entlang der Aare gelten Kontroll- und Beobachtungsgebiete. Sie sind seit letztem November in Kraft und werden mindestens bis Ende März verlängert. In den einen Kilometer breiten Kontrollgebieten muss verhindert werden, dass Hausgeflügel in Kontakt mit Wildvögeln kommt. Deshalb gelten folgende Regeln:

  • Die Tiere dürfen nur in solchen Stallungen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Werden Auslaufflächen weiter genutzt, sind diese mit Netzen abzudecken.
  • Kann der Aussenbereich nicht abgedeckt werden, so ist das Geflügel in geschlossenen Ställen oder im Aussenklimabereich zu halten.
  • Vor dem Betreten der Stallungen müssen die Schuhe gewechselt werden und Überkleidung angezogen werden. Die Hände sollten regelmässig desinfiziert werden.
  • Noch nicht registrierte Geflügelhaltungen müssen sich sofort bei den kantonalen Behörden registrieren lassen.

In den Beobachtungsgebieten mit einer Breite von drei Kilometern wird der Gesundheitszustand des Geflügels genau beobachtet. Wenn mehrere Hühner erkranken oder sterben, muss dies dem Tierarzt oder dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden.

Obwohl es äusserst unwahrscheinlich ist, dass sich Menschen mit dem Vogelgrippe-Virus infizieren, gilt als Vorsichtsmassnahme: Personen, die auf Kadaver von Wildvögeln stossen, sind gebeten, diese vorsichtshalber nicht zu berühren und den Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut zu melden.


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