Kostendämpfung im Gesundheitswesen: Bundesrat schickt weitere Massnahmen in die Vernehmlassung
Bern, 11.3.2022 - Der Bundesrat hat zu Beginn dieses Jahres erste Massnahmen zur Dämpfung der Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in Kraft gesetzt. An seiner Sitzung vom 11. März 2022 hat er weitere Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt: Ein Experimentierartikel soll es ermöglichen, innovative Projekte durchzuführen, um das Kostenwachstum in der OKP zu bremsen, die Qualität im Gesundheitswesen zu stärken und die Digitalisierung zu fördern. Zudem werden Leistungserbringer und Versicherer verpflichtet, Bundesrat und Kantonen kostenlos Daten zu liefern, falls diese für die Tarifierung von Leistungen benötigt werden.