Versorgungsqualität: Bundesrat legt Strategie und Ziele bis 2024 fest

Bern, 11.03.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. März 2022 die Strategie zur Qualitätsentwicklung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und die damit verbundenen Ziele verabschiedet. Diese Strategie soll die Qualität der Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung kontinuierlich verbessern. Strategie und Ziele wurden bis 2024 festgelegt.

Die neuen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sind am 1. April 2021 in Kraft getreten. Sie sollen die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung stärken. Die vom Bundesrat verabschiedete Strategie zur Qualitätsentwicklung im Rahmen der OKP ist Teil der Umsetzung dieser Bestimmungen. Die unter Mitwirkung der Gesundheitsakteure ausgearbeitete Strategie setzt Prioritäten bei der Umsetzung der Verbesserungsmassnahmen und verfolgt zwei Stossrichtungen: Die erste setzt beim Gesundheitssystem an, die zweite bei den Leistungen. Als strategisches Organ hat der Bundesrat auch die zu erreichenden Qualitätsziele für die Jahre 2022 bis 2024 sowie die Jahresziele der neuen Eidgenössischen Qualitätskommission (EQK) festgelegt.

Entwicklung einer qualitätsfördernden Kultur

Die systemorientierte Stossrichtung bildet die Rahmenbedingungen für die Qualitätsentwicklung und soll ein systematisches Qualitätsmanagement gewährleisten. Dazu gehören auch die Entwicklung einer der Qualitätsförderung zuträglichen Kultur und Governance sowie eine evidenzbasierte Entscheidungsfindung. Konkret muss sich dies beispielsweise in einem partizipativen Arbeitsklima, einer nicht bestrafenden Reaktion auf Fehler oder auch der Schaffung eines nationalen Qualitätsmonitoringsystems niederschlagen, das alle relevanten Akteure mobilisiert und die Leadership für Qualität stärkt.

Patientenzentrierte Leistungen

Die zweite Stossrichtung setzt bei der Qualität der Leistungen und der Patientensicherheit an. Es ist sicherzustellen, dass die Leistungen den Bedürfnissen der jeweiligen Patientinnen und Patienten unter Berücksichtigung ihres Umfelds entsprechen. Dies geschieht unter anderem durch eine bessere Interaktion zwischen Patient oder Patientin und Gesundheitsfachperson oder durch die Einführung eines Risikomanagementsystems, um unerwünschte Ereignisse bei Patientinnen und Patienten zu vermeiden.


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