Schweiz präsentiert ersten Staatenbericht vor UNO-Behindertenrechtsausschuss

Bern, 08.03.2022 - Der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird vom 14. – 16. März 2022 den ersten Staatenbericht der Schweiz über die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) begutachten. Eine Delegation von Bund und Kantonen wird den Bericht präsentieren und Fragen der Ausschussmitglieder beantworten.

Die Schweiz ist dem Internationalen Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2014 beigetreten. Heute haben 184 Staaten dieses Übereinkommen ratifiziert. Die Schweiz reichte 2016 den ersten Bericht über dessen Umsetzung ein. Aufgrund der grossen Anzahl von Ratifizierungen der UNO-BRK sowie die Covid-19-Pandemie findet die Überprüfung des Staatenberichts erst jetzt statt.

Der Bundesrat genehmigte den Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) am 29.06.2016. Der Bericht zeigt auf, wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz rechtlich und politisch umgesetzt werden, und weist ebenso auf den Handlungsbedarf hin.

2018 hat der Bundesrat in einem Bericht zur Behindertenpolitik festgestellt, dass die Situation von Menschen mit Behinderung sich in der Schweiz in den letzten Jahren stark verbessert hat. So sind etwa Bauten und der öffentliche Verkehr besser zugänglich geworden und die Invalidenversicherung hat die berufliche Integration verstärkt. In vielen Lebensbereichen wie zum Beispiel Arbeit, Bildung, Gesundheit, Wohnen, Freizeit oder Kultur können Menschen mit Behinderung aber noch nicht gleichberechtigt teilnehmen. Der Bundesrat hat daher für die Jahre 2018 - 2022 die Schwerpunkte der Behindertenpolitik auf die Vertiefung der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen, die Förderung des selbstbestimmten Lebens, der Gleichstellung in der Arbeit sowie der Verbesserung der barrierefreien Kommunikation gelegt Die im Vorfeld der Überprüfung formulierten Fragen des Ausschusses sowie die Präsentation in Genf geben Gelegenheit, auf diese Massnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen hinzuweisen.

Der Behindertenrechtsausschuss und die Vertragsstaaten überprüfen den Bericht jeweils im Dialog. Im Vorfeld hat jeweils auch die Zivilgesellschaft Gelegenheit, dem Ausschuss ihre Einschätzung darzulegen. Im Anschluss an die Überprüfung formuliert der Ausschuss schriftlich seine Beanstandungen und Empfehlungen zuhanden des betreffenden Staates.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Ende 2022 mit den künftigen Schwerpunkten der Behindertenpolitik in der Schweiz befassen. Dies bietet zugleich den Rahmen, den Empfehlungen des Ausschusses Rechnung zu tragen.


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