Coronavirus: Bund und Kantone planen ihre Zusammenarbeit für die kommenden Monate
Bern, 07.03.2022 - Die besondere Lage wird voraussichtlich Anfang April mit der Aufhebung der Covid-19-Verordnung besondere Lage beendet. Um die Rückkehr zur Normalität vorzubereiten, trafen sich Bundes.rat Alain Berset und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) heute zu Gesprächen, um die Aufgaben und Zuständigkeiten von Bund und Kantonen zu präzisieren und zu koordinieren.
Der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie lässt sich aktuell nicht zuverlässig abschätzen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen kommen wird. Auch mit neuen besorgniserregenden Varianten, die die bestehende Immunität umgehen könnten, ist jederzeit zu rechnen. Vor diesem Hintergrund müssen Bund und Kantone erhöhte Wachsamkeit walten lassen und sich auf verschiedene Szenarien vorbereiten, um in dieser Übergangsphase, die bis zum Frühjahr 2023 dauern wird, schnell reagieren zu können.
Das Ende der besonderen Lage bedeutet, dass die Hauptverantwortung für das Ergreifen von Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit gemäss dem Epidemiengesetz bei den Kantonen liegt. Bundesrat Alain Berset und die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren trafen sich heute zu Gesprächen, um die Rückkehr zur normalen Lage vorzubereiten. Es ging darum, die künftigen Herausforderungen und die Rollen der verschiedenen Akteure gemeinsam zu bestimmen, was zwingend eine Koordination erfordert.
Bund und Kantone haben sich überdies über die Folgen von Corona für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ausgetauscht. Sie werden sich weiterhin für die Förderung ihrer psychischen Gesundheit einsetzen. Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz setzt ab 2022 zusammen mit den Kantonen verschiedene Projekte mit einem Schwerpunkt «Covid-19-Folgen bei den Jugendlichen» um.
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