Der Bund startet zweite Etappe der gemeinsamen Stammdatenverwaltung

Bern, 04.03.2022 - Die gemeinsame Stammdatenverwaltung des Bundes ist ein wichtiger Baustein der digitalen Transformation. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 4. März 2022 die Ergebnisse der ersten Etappe zur Kenntnis genommen und Aufträge für die Umsetzung der zweiten Etappe erteilt. Mit der zweiten Etappe werden nach Unternehmensdaten nun auch Personendaten beim Bund möglichst nur einmal erfasst und gemeinsam genutzt (so genanntes «Once-Only»-Prinzip).

Stammdaten sind Daten, die in vielen Geschäftsprozessen verwendet werden, beispielsweise Namen oder Adressen. Stammdaten sollen beim Bund – immer unter Berücksichtigung des Datenschutzes – koordiniert bewirtschaftet und auch von Verwaltungen aller föderalen Ebenen genutzt werden können. Das heisst, dass eine Person ihre Daten den Behörden idealerweise nur einmal bekannt geben muss. Sind die Daten einmal erfasst, müssen sie bei weiteren Behördenkontakten (Bund, Kanton, Gemeinde) nicht nochmals neu erfasst werden.

Solche gemeinsam bewirtschafteten Stammdaten entlasten Bürgerinnen und Unternehmen. Sie führen zu einer effizienteren Dienstleistung und zu einer besseren Qualität der Daten. Die Verwaltung und ihre Kundinnen und Kunden können fehlerhafte Daten einfacher erkennen und korrigieren.

Etappenweises Vorgehen

Die Arbeiten im Bereich Stammdaten basieren auf dem Bundesratsbeschluss «Strategie und Konzept für den Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes» vom 19. Dezember 2018. Gemäss Beschluss erfolgt die Umsetzung in mehreren Schritten. In der ersten Etappe (2019 bis 2021) wurden rechtliche, organisatorische und technische Massnahmen zur gemeinsamen Bewirtschaftung und Nutzung der Stammdaten von Unternehmen umgesetzt. Der Ergebnisbericht zu dieser ersten Etappe wurde heute vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat hat auch die entsprechende Teilrevision der Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV) verabschiedet. Zu diesem Beschluss kann auf die heutige Mitteilung des Eidgenössischen Departements des Innern verwiesen werden (siehe Link unten).

In der zweiten Etappe, geplant von 2022 bis 2024, werden die Bewirtschaftung und Nutzung gemeinsamer Stammdaten zu natürlichen Personen sowie Gebäude und Wohnungen angegangen. Zudem werden Geoinformationen in die gemeinsame Stammdatenverwaltung Bund einbezogen. Der Bundesrat hat die Umsetzung dazu gutgeheissen und entsprechende Aufträge erteilt.

Datenschutz und Informationssicherheit müssen gewährleistet sein

Bei den Arbeiten zu den Personendaten spielen der Datenschutz und die Informationssicherheit eine besonders wichtige Rolle. Folgende Punkte sind insbesondere zu beachten:

•    Es handelt sich um Angaben wie beispielsweise Name, Vorname und AHV-Nummer und nicht um besonders schützenswerte Daten. Aus den Stammdaten sollen keine Persönlichkeitsprofile abgeleitet werden können.
•    Die Daten dürfen ausschliesslich im Rahmen der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der jeweiligen Verwaltungseinheiten bearbeitet werden.
•    Der Zugriff wird innerhalb der Verwaltungen entsprechend dem Datenschutz und des Verwendungszweckes eingeschränkt.

Mit Kantonen und Gemeinden abgestimmt

Mit der gemeinsamen Nutzung und Bewirtschaftung von Daten wird es für die Behörden zunehmend wichtig, sich über die verschiedenen Verwaltungsebenen hinweg zu koordinieren. Die zweite Etappe stimmt sich daher mit anderen Vorhaben wie der föderalen Datenbewirtschaftung der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) ab.

Als nächste Schritte werden nun die rechtlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen für die zweite Etappe geprüft. Danach folgt die laufende Umsetzung. Dem Bundesrat ist bis Ende 2024 Bericht zu erstatten und es sind ihm die nächsten Schritte für den weiteren Ausbau zu beantragen.


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