Personalmanagement der Bundesverwaltung: Berichterstattung gutgeheissen

Bern, 04.03.2022 - Mit dem Reporting Personalmanagement informiert der Bundesrat jährlich über die Entwicklung im Personalbereich der Bundesverwaltung. An seiner Sitzung vom 4. März 2022 hat er die Berichterstattung für das Jahr 2021 gutgeheissen.

Der Bundesrat hat das Reporting Personalmanagement für das Jahr 2021 gutgeheissen und an die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte weitergeleitet. Um den Fortschritt der Personalpolitik der Bundesverwaltung messen zu können, legt der Bundesrat für jede Legislatur eine Reihe strategischer Ziele in Form von Sollwerten fest. Der Bundesrat hat am 25. September 2020 beschlossen, sich für die aktuelle Legislatur (2020–2023) auf die folgenden fünf personalpolitisch bedeutenden Sollwerte zu fokussieren: Geschlechterverteilung, Sprachenvertretung, Anteil beschäftigter Menschen mit Behinderung, Anteil Lernende sowie Anteil Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten. Die Sollwerte sind als Zielbänder ausgestaltet und bezeichnen den Stand, der Ende 2023 erreicht werden soll.

Ende 2021 wurden die Ziele der strategischen Sollwerte in drei Bereichen erreicht: Anteil Lernende, Anteil Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten sowie Sprachenvertretung. Die Werte betreffend Geschlechterverteilung (Geschlechterverteilung insgesamt, Frauenanteil im Verteidigungsbereich und im Grenzwachtkorps sowie Frauenanteil in den mittleren und obersten Kaderlohnklassen) und der Anteil Menschen mit Behinderungen liegen noch ausserhalb der angestrebten Bandbreite, fallen jedoch im Vergleich zum Vorjahr auch höher aus. In diesen Bereichen müssen die Massnahmen weitergeführt oder gar verstärkt werden, damit die Zielwerte bis Ende 2023 erreicht werden.


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