Organ- und Stammzellentransplantationen: Tarifverträge genehmigt

Bern, 04.03.2022 - Der Bundesrat hat Anpassungen der zwei Tarifverträge zur Vergütung von Transplantationen von Organen und Stammzellen am 4. März 2022 genehmigt.

Die zwei Tarifverträge wurden zwischen dem Schweizerischen Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) und Die Spitäler der Schweiz H+ abgeschlossen. Die zwei Tarifverträge regeln die Vergütung von Leistungen im Bereich der Transplantation solider Organe sowie hämatopoietischer Stammzellen. Diese Vergütung ist nicht durch das Tarifsystem SwissDRG geregelt.

Die Tarifpartner SVK und H+ haben dem Bundesrat die Anpassungen der beiden Tarifverträge am 8. Juli 2021 unterbreitet. Die erste Version der Tarifverträge hatte der Bundesrat im Jahr 2015 genehmigt.


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