Expertenkommission fordert Modernisierung der postalischen Grundversorgung

Biel/Bienne, 24.02.2022 - Die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten muss modernisiert werden. Bis ins Jahr 2030 wird das heutige Angebot weder für die Bevölkerung noch für die Unternehmen zeitgemäss sein: Zu diesem Schluss kommt die Expertenkommission Grundversorgung Post in ihrem Schlussbericht über die Grundversorgung der Zukunft, den sie am 24. Februar 2022 in Bern präsentiert hat. Die Finanzierung steht auf dem Spiel. Deshalb muss die Politik rasch einen Richtungsentscheid über die Weiterentwicklung der Grundversorgung zu treffen.

Die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten soll auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen und regionalen Zusammenhalt leisten. Damit auch künftig in allen Regionen der Schweiz ein zuverlässiger Zugang zu Logistik-, Kommunikations- und Zahlungsverkehrsdiensten gewährleistet bleibt, ist ein staatlicher Auftrag zur Grundversorgung weiterhin gerechtfertigt.

Neu sollen die Dienstleistungen und nicht die Zugangsform im Zentrum stehen

Die Grundversorgungsdienste müssen auch 2030 für alle Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen zugänglich sein. Dafür braucht es weiterhin national einheitliche Vorgaben und ein dezentrales Netz an Zugangspunkten. Die Vorgaben zur Erreichbarkeit sollen in Zukunft aber technologieneutral formuliert werden. Dadurch wird der Spielraum in der Ausgestaltung grösser. Die Post braucht diesen Spielraum, um ihr Angebot laufend an die veränderten Bedürfnisse anpassen und verstärkt innovative Zugangsformen einsetzen zu können.

Tägliche Paketzustellung bleibt wichtig, bei Briefen und Zeitungen sind Lockerungen angezeigt

Der Versand von Paketen wird immer wichtiger. Die Schweiz braucht auch im Jahr 2030 eine flächendeckende Grundversorgung in hoher Qualität. Die Zustellung am Arbeitstag nach der Aufgabe soll gesetzlich garantiert bleiben. Zudem soll eine Paketzustellung an sechs Wochentagen geprüft werden.

Bis 2030 wird die digitale Kommunikation in der Schweiz stark verbreitet und akzeptiert sein. Es ist zumutbar, dass physische Briefe bis dahin nur noch als B-Post und drei Mal wöchentlich zugestellt werden. Als Folge der sinkenden Briefmengen verliert das Restmonopol seine Bedeutung für die Finanzierung der Grundversorgung und kann aufgehoben werden.

Die Medien erfüllen auch künftig eine wichtige staats- und demokratiepolitische Funktion. Mittelfristig werden die Inhalte aber vorwiegend digital angeboten und genutzt. Eine Weiterführung der Grundversorgung für die tägliche Zustellung gedruckter Zeitungen über 2030 hinaus ist nicht mehr zeitgemäss.

Das Leben in der Schweiz wird zunehmend digital und Daten werden immer wichtiger. Die Kommission regt an, den Bedarf einer Grundversorgung für eine vertrauensbasierte digitale Infrastruktur zu prüfen. Hierfür wäre eine neue gesetzliche Grundlage ausserhalb der Postgesetzgebung zu schaffen.

Grundversorgung im Zahlungsverkehr soll erhalten und öffentlich ausgeschrieben werden

Der Zugang zum Zahlungsverkehr bleibt eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Wirtschaftsleben. Jede in der Schweiz ansässige Person soll auch künftig ein Konto mit den grundlegenden Zahlungsverkehrsfunktionen eröffnen können. Auch Bartransaktionen müssen Teil der Grundversorgung bleiben, solange es kein digitales Zahlungsmittel mit vergleichbaren Eigenschaften (Benützung ohne Infrastruktur, Anonymität) gibt. Dieses Angebot kann unabhängig von Postdiensten erbracht werden. Dieser Auftrag soll neu öffentlich ausgeschrieben und nötigenfalls staatlich abgegolten werden.

Unabhängige und interdisziplinäre Expertenkommission

Die Expertenkommission Grundversorgung Post wurde im März 2021 vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und dem Finanzdepartement (EFD) eingesetzt. Unter der Leitung von Christine Egerszegi hat die Kommission Grundlagen für den anstehenden politischen Diskurs über die Grundversorgung der Zukunft erarbeitet. Sie setzte sich aus Expertinnen und Experten aus den Bereichen Logistik, Zahlungsverkehr, Digitalisierung, Service Public, Regionalpolitik, Ökonomie und Rechtswissenschaften zusammen. Sie wurde vom BAKOM administrativ unterstützt. Die Expertenkommission arbeitete interdisziplinär und politisch unabhängig.


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Sektionsleiterin Post
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