Umwelt: Bundesrat ändert drei Verordnungen
Bern, 23.02.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Februar 2022 Änderungen an drei Verordnungen im Umweltbereich genehmigt. Die Anpassungen zielen insbesondere darauf ab, die Ablagerung von Ausbauasphalt in Deponien zu begrenzen. Weiter betreffen sie neue Bestimmungen für Chemikalien und Pflanzenschutzmittel sowie Vereinfachungen im Vollzug der Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen.
Ziel der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) ist es, eine Kreislaufwirtschaft zu schaffen, in der die Abfälle als Rohstoffquelle betrachtet werden. Ausserdem beinhaltet sie Massnahmen zur Beseitigung und möglichst weitgehenden Zerstörung von Schadstoffen. Mit den geänderten Vorgaben der VVEA werden Massnahmen für die Energienutzung in die kantonalen Abfallplanungen eingeführt. Damit soll die Fernwärmeplanung unterstützt werden. Eine weitere Anpassung will das Recycling von Ausbauasphalt fördern. Dazu sieht die Revision vor, dass die Ablagerung von Ausbauasphalt auf Deponien eingeschränkt wird. Ökobilanzen zeigen, dass das Recycling von Ausbauasphalt umweltfreundlicher ist als die Deponieablagerung, weil es seine Lebensdauer verlängert. Schliesslich werden die Grenzwerte für Dioxine und Furane zeitlich befristet erhöht. So soll sichergestellt werden, dass die Metalle aus den Verbrennungsrückständen zurückgewonnen werden, bis alle Anlagen die Vorgaben zur Behandlung der Rückstände umgesetzt haben. Diese Änderungen treten am 1. April 2022 in Kraft.
Chemikalien und Pflanzenschutzmittel: höheres Schutzniveau
Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) regelt den Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen. Mit der Revision der ChemRRV wird das schweizerische Chemikalienrecht an neue Bestimmungen der Europäischen Union (EU) angepasst. Damit sollen technische Handelshemmnisse vermieden und in der Schweiz ein gleich hohes Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt wie in der EU sichergestellt werden. In Erfüllung der Motion Chevalley (19.4182) wird mit der geänderten Vorlage zudem das Inverkehrbringen oxo-abbaubarer Kunststoffe verboten, wie es in der EU bereits der Fall ist. Oxo-abbaubare Kunststoffe enthalten Zusätze, die unter bestimmten Umweltbedingungen zu einem Zerfall des Kunststoffs in Mikropartikel führen können und die stoffliche Verwertung beeinträchtigen. Weitere Anpassungen betreffen die Vorschriften zu den Pflanzenschutzmitteln. So müssen grosse Spritzgeräte neu einen Spülwassertank mitführen und mindestens alle drei Kalenderjahre geprüft werden. Die Änderungen treten am 1. April 2022 in Kraft.
Vereinfachungen bei der Lenkungsabgabe auf VOC
Flüchtige organische Verbindungen (Volatile Organic Compounds, VOC) werden in Industrie, Gewerbe und privaten Haushalten als Lösungsmittel eingesetzt. Sie sind in verschiedenen Produkten wie etwa in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln enthalten oder werden bei der Herstellung von Chemikalien oder Kosmetika verwendet. VOC verschmutzen jedoch die Luft und können der Gesundheit schaden. Seit 2000 wird daher eine Lenkungsabgabe auf VOC erhoben, die zum sparsamen Umgang mit VOC anregen und ihre Freisetzung in die Umwelt verhindern soll. Mit der Revision, die die vom Parlament abgeänderte Motion Wobmann (15.3733) erfüllt, wird nun der Vollzug der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) vereinfacht und gleichzeitig das heutige Schutzniveau gewahrt. Darüber hinaus wird unter anderem das Verfahren zur Abgabebefreiung für Unternehmen erleichtert, welche ihre VOC-Emissionen bereits mit der besten verfügbaren Technik reduzieren. Überprüft und angepasst wurde auch die Pauschale zur Deckung der Vollzugskosten des Bundes. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
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