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Veröffentlicht am 17. Februar 2022

Gesamtbericht über die schweizweite Überprüfung der Gesundheitsversorgung im Freiheitsentzug durch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (2019-2021)

Bern, 17.2.2022 - In ihrem heute veröffentlichten Bericht publiziert die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKFV) ihre Erkenntnisse und Empfehlungen zur Gesundheitsversorgung im Freiheitsentzug. Die Erkenntnisse basieren auf Besuchen in dreizehn Einrichtungen des Freiheitsentzugs. Aus Sicht der Kommission ist die Gesundheitsversorgung im Freiheitsentzug grundsätzlich gewährleistet. Als positiv bewertet sie die Bemühungen der Einrichtungen, die Gesundheitsversorgung für inhaftierte Personen stetig zu verbessern. Handlungsbedarf sieht die Kommission bei der Umsetzung der epidemienrechtlichen Vorgaben sowie bei der geschlechtsspezifischen Gesundheitsversorgung insbesondere in kleinen und gemischten Einrichtungen. Weitere Verbesserungsmöglichkeiten bestehen aus Sicht der Kommission bei der psychiatrischen Grundversorgung.