Erster Dialog zur Gebärdensprache

Bern, 14.02.2022 - Heute, Montag, 14. Februar 2022, treffen sich Vertreterinnen und Vertreter des Schwei-zerischen Gehörlosenbunds (SGB-FSS), der Bundesverwaltung und mehrerer inter-kantonaler Konferenzen zu einem ersten Dialog zur Gebärdensprache. Ziel ist es, aus-zuloten, wie die Teilhabe von gehörlosen Menschen in der Schweiz weiter verbessert werden kann.

In seinem Bericht zu den Postulaten «Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen» (19.3668 Rytz Regula, 19.3670 Lohr, 19.3672 Romano, 19.3684 Reynard) vom 24. September 2021 hat der Bundesrat zuhanden des Parlaments verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie dem Bedürfnis gehörloser Menschen nach Anerkennung und Schutz ihrer Sprache und Kultur besser Rechnung getragen werden kann. Gleichzeitig hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, den Dialog mit den Organisationen der Gehörlosen sowie den involvierten Stellen des Bundes und der Kantone auszubauen und die im Bericht aufgezeigten Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen.

Erzielen von Verbesserungen im Dialog

Das heutige Treffen, das vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) organisiert wird, bildet den Auftakt für einen strukturierten Dialog. Ziel des Austausches ist es, zunächst eine Auslegeordnung der Anliegen der Gehörlosengemeinschaft vorzunehmen und gemeinsam zu diskutieren, in welchem Rahmen diese Anliegen aufgenommen und weiterbearbeitet werden könnten. In einer zweiten Phase geht es darum, mögliche Handlungsoptionen auf der Fachebene zu vertiefen.

Arbeit in sechs Themenfeldern

Das EBGB hat im Vorfeld gemeinsam mit dem Schweizerischen Gehörlosenbund (SGB-FSS) sechs Themenfeldern identifiziert, die im Dialog prioritär behandelt werden sollen:

  • Zugang zu öffentlichen Informationen des Bundes
  • Bilinguale Bildung (Unterricht in Gebärden- und Lautsprache)
  • Zugang zu Dolmetschdiensten
  • Zugang zur Gesundheitsversorgung
  • Sprache und Kultur
  • Statistische Grundlagen zu gehörlosen Menschen in der Schweiz

Gehörlosigkeit und Gebärdensprachen in der Schweiz


Die Gebärdensprache ist eine eigenständige und gegenüber der Lautsprache gleichwertige Sprache. Rund 10'000 gehörlose Menschen in der Schweiz benutzen eine der drei schweizerischen Gebärdensprachen als Erstsprache: die Deutschschweizer Gebärdensprache, die Langue de signes française und die Lingua dei segni italiana. Wie in anderen Ländern war die Gebärdensprache in der Schweiz jahrzehntelang unterdrückt. Gehörlose Kinder und Jugendliche wurden gezwungen, die Lautsprache zu lernen. Seit 40 Jahren setzen sich die Gehörlosen aktiv für die Anerkennung und Förderung ihrer Sprache ein. Die Gesetzgebung von Bund und Kantonen sieht bereits heute Massnahmen vor, die die Verwendung der Gebärdensprache im Alltag erleichtern und fördern.


Adresse für Rückfragen

Andreas Rieder, Leiter Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB
Tel. 079 475 60 49
andreas.rieder@gs-edi.admin.ch


Sandrine Burger, Pressesprecherin des Schweizerischen Gehörlosenbunds
Telefon 078 715 17 13
media@sgb-fss.ch


Herausgeber

Generalsekretariat EDI
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