Coronavirus: Bundesrat verabschiedet ausserordentlichen Nachtrag zum Voranschlag 2022

Bern, 02.02.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 mit einer Sonderbotschaft den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2022 verabschiedet. Er unterbreitet dem Parlament drei Nachtragskredite im Umfang von 3,4 Milliarden Franken für weitere Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

Das Parlament hat in der Wintersession einzelne Unterstützungsmassnahmen im Rahmen des Covid-19-Gesetzes verlängert. Als Folge davon ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf für das laufende Jahr. Die Nachträge entfallen auf den Corona-Erwerbsersatz (1,7 Mrd.), den Bundesanteil an der Härtefallhilfe (0,9 Mrd.) und den Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung für die Kurzarbeitsentschädigung (0,8 Mrd.). Alle Aufstockungen werden als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt.

Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern wurden für das Jahr 2022 bisher – einschliesslich dieser drei Nachtragskredite – Ausgaben von 7,2 Milliarden Franken beschlossen. In den Jahren 2020 und 2021 hat der Bund zur Bewältigung der Corona-Pandemie Ausgaben von rund 30 Milliarden getätigt.

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite normalerweise zweimal jährlich mit einer Botschaft. Aufgrund der ausserordentlichen Lage sind auch in diesem Jahr wieder zusätzliche Nachträge nötig, die in der jeweils nächsten Session vom Parlament beraten werden.


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