Die amtliche Vermessung soll flexibler werden: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 02.02.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 die Vernehmlassung für Änderungen in der Verordnung über die amtliche Vermessung eröffnet. Der Bundesrat will damit die rechtlichen Grundlagen für ein neues Datenmodell schaffen, das künftig bei der amtlichen Vermessung zum Einsatz kommen soll. Die Vernehmlassung läuft bis am 13. Mai 2022.

Einer der wichtigsten Grundsätze des neuen Datenmodells der amtlichen Vermessung wird dessen Modularität und Flexibilität sein. Die Flexibilität wird dadurch erreicht, indem das jetzige Modell in mehrere kleine, voneinander unabhängige Datenmodelle aufgeteilt wird, die nicht mehr in der Verordnung spezifiziert sind. Das Datenmodell der amtlichen Vermessung wird damit in gleicher Weise geregelt wie die minimalen Geodatenmodelle aller anderen Geobasisdaten des Bundesrechts. In Zukunft wird es damit einfacher, kleinere Anpassungen vorzunehmen, ohne gleich das ganze Geodatenmodell verändern zu müssen.
Das neue Datenmodell wird es ermöglichen, bestimmte Daten, wie beispielsweise die Landesgrenze oder Fixpunkte der Landesvermessung, in die Daten der amtlichen Vermessung einzubinden. Sie werden mit anderen Geodatensätzen verlinkt, damit es nicht zu Doppelspurigkeiten kommt.

Neues Datenmodel und weitere Anpassungen

Nebst dem neuen Datenmodell bringt die Verordnungs-Revision Detailanpassungen bei der Neuregelung der Finanzierung der amtlichen Vermessung, der Regelung der Archivierung in den Kantonen und Einführung der Historisierung. Weitere Punkte sind die Aufnahme der Dienstbarkeitspläne in die amtliche Vermessung, die Einführung der elektronischen Beglaubigung sowie die Anpassung des Meldeflusses bei Plangenehmigungsverfahren.
Die Revision berücksichtigt auch den technologischen Wandel in Richtung digitaler Transformation von Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung. Die amtliche Vermessung soll durch entsprechende Regelungen auf Verordnungsebene für die Integration neuer Technologien geöffnet werden. Eine neue Experimentierklausel schafft die rechtliche Grundlage, um künftig in Pilotprojekten rechtzeitig neue Technologien erproben und evaluieren können.


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