Bund bestätigt Beitragsberechtigung der SUPSI

Bern, 26.01.2022 - Am 26. Januar 2022 hat der Bundesrat die Fachhochschule der italienischen Schweiz (Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana, SUPSI) gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) als beitragsberechtigt anerkannt. Neben der praxisorientierten Lehre gehören Weiterbildung, anwendungsorientierte Forschung sowie Dienstleistungen zu den Kernkompetenzen der Hochschule.

Seit dem Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) am 1. Januar 2015 müssen sich alle bestehenden kantonalen Hochschulen bis Ende 2022 neu institutionell akkreditieren lassen. Mit der institutionellen Akkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, sich je nach Akkreditierungsentscheid als «Universität», «Fachhochschule», «pädagogische Hochschule» oder «universitäres Institut» zu bezeichnen. Sie ist im Weiteren eine zwingende Voraussetzung, um als beitragsberechtigt im Sinne des HFKG anerkannt zu werden und Bundesmittel zu erhalten.

Im Dezember 2003 hatte der Bundesrat dem Kanton Tessin eine unbefristete Genehmigung zur Errichtung und Führung der SUPSI gemäss dem damaligen Fachhochschulgesetz erteilt. Am 26. März 2021 hat die SUPSI vom Schweizerischen Akkreditierungsrat die institutionelle Akkreditierung erhalten. Anschliessend hat der Kanton Tessin als Hochschulträger ein Gesuch um Beitragsberechtigung beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung eingereicht. Am 25. November 2021 wurde dieser Antrag von der Plenarversammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) einstimmig angenommen. Basierend darauf hat der Bundesrat die beitragsrechtliche Anerkennung für die SUPSI ausgesprochen.


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