Bund bestätigt Beitragsberechtigung der Universität Lausanne

Bern, 26.01.2022 - Am 26. Januar 2022 hat der Bundesrat die Universität Lausanne gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) als beitragsberechtigt anerkannt. Die in mehreren Fachbereichen tätige kantonale Universität hat sich auf drei Schwerpunkte spezialisiert: Geistes- und Sozialwissenschaften, Life Sciences und Medizin sowie Umweltwissenschaften.

Seit dem Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) am 1. Januar 2015 müssen sich alle bestehenden kantonalen Hochschulen bis Ende 2022 neu institutionell akkreditieren lassen. Mit der institutionellen Akkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, sich je nach Akkreditierungsentscheid als «Universität», «Fachhochschule», «pädagogische Hochschule» oder «universitäres Institut» zu bezeichnen. Sie ist im Weiteren eine zwingende Voraussetzung, um als beitragsberechtigt im Sinne des HFKG anerkannt zu werden und Bundesmittel zu erhalten.

Die Universität Lausanne war vom Bundesrat bereits unter dem damaligen Universitätsförderungsgesetz (UFG) als beitragsberechtigt anerkannt worden. Am 25. Juni 2021 hat der Schweizerische Akkreditierungsrat die Universität Lausanne ohne Auflagen institutionell akkreditiert. Anschliessend hat der Kanton Waadt ein Gesuch um Beitragsberechtigung beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung eingereicht. Am 25. November 2021 wurde dieser Antrag von der Plenarversammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) einstimmig angenommen. Basierend darauf hat der Bundesrat die beitragsrechtliche Anerkennung für die Universität Lausanne ausgesprochen.


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