Eröffnung der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022

Bern, 24.01.2022 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) schickt heute, am 24. Januar 2022, das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2022 in die Vernehmlassung. Die Änderungen betreffen 22 Verordnungen. Die meisten der neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Mai 2022.

Das Verordnungspaket 2022 sieht Änderungen in verschiedenen Bereichen vor. Aufgrund der zunehmenden Präsenz von Grossraubtieren, insbesondere des Wolfes, sind Massnahmen nötig, um die nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung im Sömmerungsgebiet sicherzustellen. So sieht die Direktzahlungsverordnung neben der Erhöhung der Sömmerungsbeiträge für Schafe, welche in geschützten Weidesystemen gehalten werden, vor, dass die Sömmerungsbeiträge und die Biodiversitätsbeiträge auch dann vollständig ausbezahlt werden, wenn die Präsenz von Grossraubtieren die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter dazu zwingt, die Herden vorzeitig abzualpen.

Die Struktur der Strukturverbesserungsverordnung ist vollständig überarbeitet worden. Die neue Fassung lehnt sich stark an die bereits geltenden Bestimmungen an. Sie enthält zudem einige materielle Änderungen wie etwa neue Umweltmassnahmen. Zum Beispiel wird vorgeschlagen, für die Pflanzung von robusten Reb-, Stein- und Kernobstsorten Finanzhilfen zu gewähren.

Um der steigenden Nachfrage nach pflanzenbasiertem Nahrungsprotein Rechnung zu tragen, sollen die Einzelkulturbeiträge, die bisher teilweise auf den Anbau von Futtermitteln beschränkt waren, auch für den Anbau von Eiweisspflanzen zur menschlichen Ernährung gewährt werden können. Neu sollen auch Kulturen wie beispielsweise Kichererbsen oder Linsen beitragsberechtigt sein.

Schliesslich sollen mit der Änderung der Milchpreisstützungsverordnung die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass ab dem 1. Januar 2024 die Zulage für verkäste Milch und die Zulage für Fütterung ohne Silage direkt an die Milchproduzentinnen und -produzenten ausbezahlt werden können. Diese beiden Zulagen werden zurzeit noch an die milchverarbeitenden Betriebe ausbezahlt.

Die Unterlagen und detaillierten Veränderungsentwürfe können von der Website des Bundesamtes für Landwirtschaft (https://www.blw.admin.ch/politik/agrarpolitik) heruntergeladen werden.


Adresse für Rückfragen

Florie Marion, Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), Leiterin Fachbereich Kommunikation und Sprachdienste,
Tel. 058 461 14 41 ; florie.marion@blw.admin.ch



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