WEKO: Neuer Verdacht über Submissionsabreden in der Romandie

Bern, 20.01.2022 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) eröffnete eine neue Untersuchung zu allfälligen Abreden über Strassensanierungen. Sie führte Hausdurchsuchungen bei mehreren Unternehmen in verschiedenen Westschweizer Kantonen durch.

Die WEKO hat Hinweise zu mutmasslichen Submissionsabreden erhalten, die vier Unternehmen aus den Kantonen Freiburg, Jura, Neuenburg und Waadt getroffen haben. Es besteht der Verdacht, dass diese Unternehmen ihre Offerten und Preise während mehreren Jahren für Beschaffungen der öffentlichen Hand koordinierten. Betroffen sind Ausschreibungen für Strassensanierungen (Splittstreuung und bituminöse Oberflächenbehandlung). Im Rahmen der Untersuchung ist zu prüfen, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen. Eine Untersuchung dauert in der Regel zwei Jahre.

Sprechen sich Anbieterinnen untereinander ab, zu welchem Preis sie offerieren und wem sie einen Beschaffungsauftrag zuteilen wollen, treffen sie kartellrechtlich unzulässige Submissionsabreden. Submissionsabreden erhöhen die Preise, machen Unternehmen ineffizient und wirken innovationshemmend. Sie belasten damit die Wirtschaft und die öffentliche Hand. Die WEKO untersuchte in den letzten Jahren mehrere Submissionskartelle.


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