Behinderungen für Schwerverkehr wegen italienischem Nationalfeiertag

Bern, 23.04.2002 - Wegen eines Lastwagenfahrverbotes in Italien muss der Schwerverkehr am Donnerstag (25. April 2002) in der Schweiz mit Behinderungen rechnen. Der internationale Transitverkehr sowie der Exportverkehr Richtung Italien werden wie während des Generalstreiks vom 16. April in Warteräume in den Kantonen Tessin, Uri, Nidwalden, Luzern und Aargau eingewiesen. Damit sollte der Binnenverkehr weitgehend ungehindert passieren können. Je nach Verkehrsaufkommen will die Kantonspolizei Uri zudem bereits am Mittwoch Nachmittag die Phase Rot für Lastwagen, die von Norden her in die Schweiz einreisen, anordnen.

Am kommenden Donnerstag, 25. April 2002, feiert Italien seinen Nationalfeiertag (Jahrestag der Befreiung vom Faschismus). Für Motorfahrzeuge ab 7,5 Tonnen gilt dabei ein Fahrverbot, so dass an diesem Tag die nach Italien fahrenden Lastwagen spätestens an der Grenze anhalten müssen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) rät deshalb dringend von Fahrten nach Italien ab. Von den Einschränkungen in Italien betroffen sein dürfte nicht nur der Kanton Tessin. Auch in den Kantonen Wallis und allenfalls Graubünden ist mit Behinderungen zu rechnen, falls ein Teil des Schwerverkehrs wieder dorthin ausweicht.
Wie bereits während des Generalstreiks vor rund zwei Wochen werden die kantonalen Verkehrspolizeien den Transit- und Exportverkehr nach Italien schon frühzeitig in Warteräume entlang der Transitachsen einweisen. Dadurch soll erreicht werden, dass der Binnenverkehr trotz einiger Einschränkungen auch am Donnerstag weitgehend ungehindert zirkulieren kann.
Damit die Warteräume entlang der A2 am Donnerstag ausreichen, wird die Kantonspolizei Uri allenfalls bereits am Mittwoch die Phase Rot für Lastwagen anordnen, die von Norden her in die Schweiz einreisen.

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Auskünfte: Michael Gehrken, Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91.



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