Basis für Finanzierung von Schwerverkehrs- kontrollzentren geschaffen

Bern, 08.05.2002 - Der Bundesrat hat mit einer Revision der Nationalstrassenverordnung die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit der Bund die Infrastruktur der geplanten Kontrollzentren für eine intensivierte Schwerverkehrskontrolle mitfinanzieren kann. Gleichzeitig stimmte der Bundesrat einer Anpassung der kantonalen Beitragssätze für den Betrieb der Nationalstrassen zu. Dabei erhalten 9 Kantone ab dem 1. Januar 2003 höhere Bundesbeiträge. Für 9 Kantone ergaben die auf Grund einer aktualisierten Datenbasis errechneten Ergebnisse Beitragssätze, die zwischen 1 und 6 Prozentpunkte tiefer liegen.

Zur Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs soll in den kommenden Jahren insbesondere auch die Kontrolle des Schwerverkehrs auf der Strasse intensiviert werden. Die Umsetzung dieser flankierenden Massnahme erfolgt dabei in zwei Phasen, wobei derzeit als erster Schritt die mobilen Kontrollen intensiviert werden. Daneben haben Bund und Kantone im Rahmen der zweiten Phase mit dem Aufbau eines Netzes von Schwerverkehrskontrollzentren begonnen. Der Bundesrat hat heute einer Revision der Nationalstrassenverordnung zugestimmt, wonach die für die Kontrollen notwendige Infrastruktur als Bestandteil der Nationalstrassen zu betrachten sind. Damit werden die Kantone für den Bau, den Betrieb und den Unterhalt der Schwerverkehrskontrollzentren die in der Nationalstrassenverordnung festgeschriebenen Beitragssätze vom Bund erhalten. Die eigentliche polizeiliche Kontrolltätigkeit wird nach wie vor in Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen geregelt, wobei die Aufwendungen aus den Einnahmen der LSVA finanziert werden.
Ebenfalls als Bestandteil der Nationalstrassen sollen in Zukunft Abstellspuren und Abstellflächen auf und ausserhalb der Fahrbahnen aufgeführt werden, die im Zusammenhang mit dem Schwerverkehrsmanagement notwendig sind.

Beitragssätze für Kantone angepasst

Gleichzeitig mit der Aufnahme der Kontrollzentren und der Abstellflächen und -räume als Bestandteile der Nationalstrasse hat der Bundesrat auch die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der kantonalen Beitragssätze für den Betrieb der Nationalstrasse verabschiedet. Grundlage für die Berechnung der Ansätze bilden die Belastung der Kantone durch die Nationalstrassen, ihr Interesse an diesen Strassen sowie ihre Finanzkraft. Auf Grund dieser Berechnungen werden inskünftig 9 Kantone einen um 1 bis 4 Prozentpunkte höheren Beitragssatz erhalten. 9 Kantone werden 1 bis 6 Prozentpunkte tiefere Beiträge erhalten. Für 6 Kantone bleibt der Beitragssatz unverändert.
Die Änderungen der Nationalstrassenverordnung treten am 1. Januar 2003 in Kraft.

Auskünfte: Michael Gehrken, Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91.



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