Gegen Engpässe auf Autobahnen und in Agglomerationen

Bern, 15.05.2002 - Die grossen Verkehrsprobleme in den Agglomerationen und auf der Ost-West-Achse des Nationalstrassenetzes sollen mit einem gezielten Ausbauprogramm entschärft werden. Dabei soll das Strassen- und Schienenangebot eng auf einander abgestimmt werden. Der Bundesrat lehnt die Avanti-Initiative ab und unterbreitet dem Parlament einen Gegenvorschlag. Wird dieser angenommen, präsentiert der Bundesrat innert eines Jahres ein entsprechendes Bauprogramm.

Die vom Bundesrat abgelehnte Volksinitiative 'Avanti - für sichere und leistungsfähige Autobahnen' verlangt unter anderem, dass die Bauarbeiten zur Beseitigung der Engpässe auf den Strecken Genf-Lausanne, Bern-Zürich sowie Erstfeld-Airolo (zweite Gotthard-Röhre) innert 10 Jahren in Angriff genommen werden. Für die zweite Gotthard-Röhre soll eine Ausnahme vom geltenden Alpenschutzartikel gemacht werden.
Die Initiative greift nach Ansicht des Bundesrates berechtigte Anliegen auf. Die Vorschläge sind allerdings zu undifferenziert und einseitig. Der Bundesrat legt dem Parlament mit seiner Botschaft deshalb einen Gegenvorschlag vor. Dessen Grundlage ist eine koordinierte Verkehrspolitik. Das bedeutet einen gut abgestimmten Ausbau von Strassen- und Schienennetz in jenen Bereichen, wo es am dringlichsten ist und die Investitionen den grössten Nutzen bringen.

Agglomerationen und Ost-West-Achse prioritär

Der Gegenvorschlag besteht aus folgenden Elementen:
Erstens übernimmt der Bundesrat wörtlich die unbestrittenen Punkte der Avanti-Initiative. Der Bund soll sich auf der Basis eines neuen Verfassungsartikels für leistungsfähige Infrastrukturen einsetzen und Engpässe beim Strassen- und Schienenverkehr beseitigen.
Zweitens hält er in einer Übergangsbestimmung fest, dass der Bundesrat innert 12 Monaten nach Annahme des Gegenvorschlages ein Programm für die Beseitigung von Engpässen auf dem Nationalstrassennetz und in den Agglomerationen vorlegt.
Die hauptsächlichen Verkehrsprobleme sieht der Bundesrat auf Grund von Verkehrsanalysen in den Agglomerationen Zürich, Basel, Lausanne, Genf, Bern, Luzern, Lugano, Winterthur und St. Gallen sowie auf gewissen Abschnitten der Ost-West-Achse des Nationalstrassennetzes.
In den Ballungsgebieten besteht Handlungsbedarf bei den Autobahnen sowie bei der Infrastruktur für den öffentlichen und den Langsamverkehr. Der Bundesrat will die kritischen Streckenabschnitte zusammen mit den Kantonen überprüfen. Danach ist zu entscheiden, inwieweit die Probleme mit Investitionen in die Schiene und/oder die Strasse gelöst werden sollen. So kann der Bau einer Strasse dazu führen, dass sich die Stauprobleme an eine andere Stelle verlagern. Das UVEK wird noch vor den Sommerferien mit den betroffenen Kantonen zusammenkommen, um die gemeinsamen Planungsarbeiten in die Wege zu leiten.
Beim Agglomerationsverkehr verstärkt der Bundesrat sein Engagement (siehe Infoblatt). Die dafür notwendige Verfassungsgrundlage wurde im Rahmen des neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA) bereits dem Parlament zugeleitet.
Im Nationalstrassennetz sollen prioritär drei Abschnitte ausgebaut werden (Härkingen-Wiggertal (A1), Luterbach-Oensingen (A1) und Andelfingen-Schaffhausen-Nord (A4). Weil der Belag der Nationalstrasse zwischen Härkingen und Wiggertal dringend saniert werden muss, wird der Ausbau dieser Strecke vorgezogen und erfolgt gleichzeitig mit der Sanierung.

Zweite Röhre am Gotthard nicht vorrangig

Nicht in erster Priorität vorgesehen ist der Bau einer zweiten Tunnelröhre am Gotthard. Die Staus beschränken sich dort weitgehend auf Spitzentage während den Hauptreisezeiten, weshalb der Bundesrat die vorhandenen Mittel sinnvoller einsetzen will. Die rasche Kapazitätserweiterung würde zudem zu einer Verschärfung der Verkehrsprobleme auf den Zufahrtsstrecken im Mittelland und in den Agglomerationen führen. Der Ausbau des Gotthard-Strassentunnels würde überdies die Wirtschaftlichkeit der NEAT beeinträchtigen und ein falsches Signal zur mehrfach vom Volk gutgeheissenen Verlagerungspolitik setzen. Schliesslich widerspräche dieses Vorhaben dem von Volk und Ständen angenommenen Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung.
Der Gegenvorschlag des Bundesrates sowie die Avanti-Initiative werden voraussichtlich nach den Sommerferien im Parlament behandelt.

Auskünfte: Hugo Schittenhelm, Infochef UVEK 031 322 55 48



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